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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §30 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/11/0279 1 (hier: Paranoide Erscheinungen sind ohne Dartuung von Auswirkungen auf das Fahrverhalten nicht ausreichend, die geistige Eignung zum Lenken von Kfz abzusprechen).Stammrechtssatz
Bei der Befristung der Lenkerberechtigung sind im Sachverständigengutachten entsprechende Ausführungen über die von einer Krankheit ausgehenden Auswirkungen auf das Verhalten der Person im Straßenverkehr, sowie darüber, welche Entwicklung der festgestellte Zustand in Hinsicht auf die verkehrsrelevanten Auswirkungen nehmen kann, erforderlich, sofern dies nicht ohnehin schon auf Grund der Art der Krankheit, Behinderung oder Störung auf der Hand liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110040.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2010