Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen, daß der für die Feststellung der geistigen Nichteignung zum Lenken von Kfz relevante Zusammenhang der im ärztlichen Gutachten genannten "Befunde und Faktoren" nicht hinreichend dargetan wurde (Hinweis E 27.3.1990, 89/11/0300). Schlagworte Anforderung an ein Gutach... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angef... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Zwar kann die bloße Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus nicht zur Beurteilung der geistigen und körperlichen Eignung heangezogen werden (Hinweis E 13.11.1985, 85/11/0051), jedoch rechtfertigen die Einweisungen des Bf den Verdacht der psychischen Krankheit und die Vorgangsweise, daß der Amtsarzt seine Beurteilung der geistigen ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §64 Abs2;
Rechtssatz: Um von einem Mangel der geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen sprechen zu können, genügt es nicht, dass bei Vorliegen seelischer Störungen eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens nicht ausgeschlossen werden kann. Es kommt vielmehr darauf an, dass der Eintritt der Beeinträchtigung wahrscheinlich ist und d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs2;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §69;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0040 E 30. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Stellt ein ärztliches Gutachten beim Besitzer einer Lenkerberechtigung eine Erkrankung oder ein Gebrechen fest, die oder das nach den Bestimmungen der §§ 31, 34 oder 35 KDV 1967 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs2;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §69;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Stellt ein ärztliches Gutachten beim Besitzer einer Lenkerberechtigung eine Erkrankung oder ein Gebrechen fest, die oder das nach den Bestimmungen der §§ 31, 34 oder 35 KDV 1967 die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließen würde, und hat der Besitzer der Lenkerberechtig... mehr lesen...