Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §31;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/29 93/11/0084 2Stammrechtssatz
Alkoholmißbrauch kann mehrere Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz einer Lenkerberechtigung betreffen, nämlich jedenfalls sowohl die geistige als auch die körperliche Eignung als auch die Verkehrszuverlässigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110062.X01Im RIS seit
12.06.2001