RS Vwgh 1991/11/26 91/11/0045

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Veröffentlicht am 26.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §52;
KDV 1967 §31;
KFG 1967 §67 Abs2;
KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Das amtsärztliche Gutachten stellt keine taugliche Entscheidungsgrundlage für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung dar, wenn die nach § 31 KDV erforderliche Untersuchung durch einen entsprechenden Facharzt unterblieben ist.

Schlagworte

Anforderung an ein GutachtenSachverständiger Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110045.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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