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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Das amtsärztliche Gutachten stellt keine taugliche Entscheidungsgrundlage für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung dar, wenn die nach § 31 KDV erforderliche Untersuchung durch einen entsprechenden Facharzt unterblieben ist.
Schlagworte
Anforderung an ein GutachtenSachverständiger ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110045.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009