RS Vwgh 1992/6/16 91/11/0160

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §52;
KDV 1967 §31;
KFG 1967 §67 Abs2;
KFG 1967 §73 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/26 91/11/0045 1

Stammrechtssatz

Das amtsärztliche Gutachten stellt keine taugliche Entscheidungsgrundlage für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung dar, wenn die nach § 31 KDV erforderliche Untersuchung durch einen entsprechenden Facharzt unterblieben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110160.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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