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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/11/26 91/11/0045 1Stammrechtssatz
Das amtsärztliche Gutachten stellt keine taugliche Entscheidungsgrundlage für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung dar, wenn die nach § 31 KDV erforderliche Untersuchung durch einen entsprechenden Facharzt unterblieben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110160.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009