Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bewilligte zur Hereinbringung der den Klägern mit einem Urteil erster Instanz zuerkannten Prozesskosten von 21.932,53 EUR sA sowie solcher auf Grund eines Berufungsurteils von 4.031,28 EUR sA in Abänderung der antragsabweisenden Entscheidung des Exekutionsgerichts die Exekution nach § 331 EO auf ein (obligatorisches) Wohnungsrecht. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Gericht zweiter Instanz bewilligte z... mehr lesen...
Begründung: Die angefochtene Entscheidung erging im Ablehnungsverfahren. Das Erstgericht hatte mit dem Beschluss ON 2 auf Grund der Anzeige ihrer „Verhinderung" durch beide Richter eines Bezirksgerichts die Rechtssache diesen abgenommen und „unter Aufrechterhaltung der Zuständigkeit" des Prozessgerichts, der gemäß § 77 Abs 2 RDG mit der Vertretung an erster Stelle betrauten Richterin eines anderen Bezirksgerichts zugewiesen. Den Kläger hatte es mit seinem Ablehnungsantrag auf die... mehr lesen...
Begründung: Die zweite Instanz hat den Exekutionsantrag insb deshalb abgewiesen, weil es sich bei der im Exekutionstitel vorgesehenen „lastenfreien Einverleibung des Eigentumsrechts" nicht um eine Gegenleistung handle, die Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises erfolgen könne. Die „lastenfreie Einverleibung" könne nur als aufschiebende Bedingung iSd § 7 Abs 2 EO verstanden werden, nicht aber als gleichzeitig mit der Titelleistung zu erbringende Zug um Zug-Leistung iSd § 8 Abs 1 E... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass hinsichtlich der verschiedenen Berechnungen des Klageanspruchs und der verschiedenen Rechtsansichten des Erstgerichts und des Berufungsgerichts im Interesse der Rechtssicherheit, insbesondere betreffend das Trennungsgeld, eine Klärung durch den Obersten Gerichtshof zweckmäßig sei. Die Revisionswerber führen zum Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ergänzend aus, dass die maßgebliche Besti... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §275 Abs2
Rechtssatz: Eine gerichtliche Festsetzung des Schätzwertes mittels Beschluss sieht das Gesetz ebensowenig vor wie ein Anfechtungsrecht der Beteiligten; die Parteien des Exekutionsverfahrens können den Schätzwert daher nicht mit Rekurs anfechten. Entscheidungstexte 3 Ob 215/05x Entscheidungstext OGH 24.11.2005 3 Ob 215/05x ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §275EO §331 CEO §332
Rechtssatz: Bei der zwangsweisen Veräußerung von GmbH-Anteilen ist der Schätzwert nicht beschlussmäßig festzusetzen; er ist nach allfälliger Ergänzung, Richtigstellung und Verbesserung dem Verwertungsverfahren zugrunde zu legen. Die Parteien des Exekutionsverfahrens haben kein Rekursrecht gegen die (beschlussmäßige) Bekanntgabe des Schätzwerts, ebensowenig gegen allfällige Entscheidungen über ihre Einwendun... mehr lesen...
Begründung: Der unvertretene Verpflichtete erhob gegen das Versteigerungsedikt im Zwangsversteigerungsverfahren einen die Unterschrift eines Rechtsanwalts entbehrenden schriftlichen Rekurs. Dieses Rechtsmittel wies das Gericht zweiter Instanz wegen dieses Formmangels als unzulässig zurück und lehnte die Zulässigkeit einer Verbesserung ab, weil der Verpflichtete die entsprechenden Bestimmungen ausschließlich zur Verschleppung und Verzögerung des Verfahrens missbrauche und trotz wie... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen des anhängigen Unterhaltsprozesses beantragte die Klägerin als gefährdete Partei die Zuerkennung von monatlich 500 EUR an einstweiligem Unterhalt. Das Erstgericht wies den Antrag - nach Anhörung des Gegners der gefährdeten Partei - ab. Das Rekursgericht gab dem Sicherungsbegehren dagegen statt. Es sprach zunächst ferner aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Diese Entscheidung wurde dem Antragsgegner am 3. 5. 2005 zugestellt. Letzterer e... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte insgesamt sieben Exekutions- bzw. Strafanträge des Betreibenden aufgrund angeblichen Zuwiderhandelns des Verpflichteten gegen eine einstweilige Verfügung (EV). Mit den nunmehr angefochtenen Beschlüssen gab das Rekursgericht - in Ansehung von sechs Beschlüssen - den Rekursen des Verpflichteten Folge und wies die entsprechenden Exekutions- und Strafanträge des Betreibenden ab; lediglich in einem Fall bestätigte es die erstgerichtliche Exekutions... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei wurde mit einstweiliger Verfügung aufgetragen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs unter anderem unentgeltliche Zugaben zu einer bestimmten Zeitschrift - insbesondere die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel, bei welchem Preise nicht völlig unbedeutenden Werts zu gewinnen sind - anzukündigen und/oder zu gewähren. Die betreibende Partei brachte im Exekutionsantrag und in einem weiteren Strafantrag im Wesen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Peter Schaefer, Rechtsanwalt in Graz wider die verpflichtete Partei Peter S*****, vertreten durch Mag. Dr. Regina Schedlberger, Rechtsanwältin in Graz, wegen EUR 273... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte wegen Zuwiderhandelns gegen ein mit einstweiliger Verfügung erlassenes Verbot teils über beide verpflichtete Parteien, teils über nur eine von ihnen zahlreiche Geldstrafen im Ausmaß zwischen 1.200 und 17.500 EUR verhängt. Mit ihren Beschlüssen ON 89, 99 und 113 erkannte die Erstrichterin Rekursen der verpflichteten Parteien gegen Strafbeschlüsse aufschiebende Wirkung zu. Mit dem angefochtenen Beschluss änderte das Gericht zweiter Instanz diese Besch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei die Unterlassungsexekution und verhängte über die verpflichtete Partei wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel eine Geldstrafe von 7.000 EUR. Das Gericht zweiter Instanz wies die Rekursbeantwortung der betreibenden Partei zurück, bestätigte die Exekutionsbewilligung samt der über die verpflichtete Partei verhängten Geldstrafe und sprach ferner aus, dass der Revisionsrekurs gegen letztere Entscheidung jedenfalls u... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht enthob einen in einem Zivilprozess bestellten allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen wegen unentschuldigter Nichtabgabe des Gutachtens seines Amtes, verhängte über ihn eine Ordnungsstrafe von 700 EUR, verurteilte ihn zum Ersatz der „dadurch" entstandenen Mehrkosten und sprach aus, dass „seine SV-Kosten entfallen". Schließlich sei der Akt sofort zurückzustellen. Das Gericht zweiter Instanz wies den Rekurs des Sachverständigen ... mehr lesen...
Begründung: Während das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund einer einstweiligen Verfügung gegen die verpflichtete Partei die Unterlassungsexekution nach § 355 EO bewilligt hatte, wies das Gericht zweiter Instanz den Exekutionsantrag infolge deren Rekurses ab. Es ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu und sprach in der Folge ergänzend aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige. Während das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ärztekammer für Oberösterreich, *****, vertreten durch Dr. Aldo Frischenschlager und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Christine M... mehr lesen...
Begründung: Mit Vergleich vom 16. Juni 2003 verpflichtete sich die nunmehr verpflichtete Partei gegenüber der nunmehr betreibenden Partei zur Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen sowie zur Beseitigung bestimmt gestalteten Werbematerials und dessen Rückforderung von Ärzten oder Apothekern. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund dieses Vergleichs die Unterlassungsexekution und verhängte über die verpflichtete Partei eine Geldstrafe; weiters bewilligte e... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Rekursen der Verpflichteten gegen Beschlüsse des Erstgerichts, womit dieses einem Rekurs des Betreibenden gegen die Einstellung des Exekutionsverfahrens Folge gegeben und den angefochtenen Einstellungsbeschluss aufgehoben und dem Betreibenden Rekurskosten als weitere Exekutionskosten bestimmt, einen „Nichtigkeitsantrag" der Verpflichteten zurückgewiesen, ihren Einspruch gegen die Exekutionsbewilligung abgewiesen ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 16. Februar 2004 wies der Oberste Gerichtshof einen „außerordentlichen" Rekurs der verpflichteten Partei als unzulässig zurück. Am 3. März 2005 brachte die betreibende Partei, ohne dazu aufgefordert worden zu sein, eine „außerordentliche" Rekursbeantwortung direkt beim Obersten Gerichtshof ein. Diese ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Die EuGVVO enthält keine Regeln über die Ein- oder Zweiseitigkeit eines Rechtsmittelverfahr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 24 Abs 2 JN stellt eine Sonderregelung der Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern dar und verdrängt die allgemeinen Regelungen über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen (RIS-Justiz RS0098751; RS0007183; zuletzt 10 Ob 3/05x). Falls eine inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ablehnungsgründe erfolgte, bedeutet dieser Grundsatz, dass gegen die Zurückweisung der Ablehnung der Rekurs nur an da... mehr lesen...
Begründung: Vorausgeschickt wird, dass erst- und zweitbeklagte Partei mit Vertrag vom 28. 6. 2004 zur h***** Gesellschaft m.b.H. verschmolzen wurden; aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Parteien gleich wie bisher benannt. Die Klägerin, ein großes Werbeunternehmen, begehrt zur Sicherung ihres Anspruchs auf Unterlassung der Verletzung des Bundesvergabegesetzes und des § 1 UWG den Beklagten bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils zu verbieten,... mehr lesen...
Begründung: Mit den bis auf das Datum und die Monatsangabe bei der Vereinszeitung der verpflichteten Partei wortgleichen Strafanträgen vom 12. und 14. November 2003 (ON 28 und 29) begehrte die betreibende Partei die Verhängung einer neuerlichen „Beugestrafe" zur Erwirkung der bereits „in Exekution gezogenen" Gebote bzw Verbote. Als Verstöße machte sie einerseits Angebote von tierärztlichen Leistungen in der Vereinszeitung und andererseits Angaben und bildliche Darstellungen „im Ra... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben zunächst über Antrag der betreibenden Partei aufgrund eines die Errichtung von Betriebsanlagen ohne erforderliche Genehmigung in einem bestimmten Einkaufszentrum verbietenden Unterlassungstitels die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über beide verpflichteten Parteien - die zweitverpflichtete Partei ist Geschäftsführerin und Komplementärin der erstverpflichteten Partei - je eine Geldstrafe von 15.000 EUR und über weitere - täglich fortlaufend e... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen einer kridamäßigen Versteigerung wurde eine Liegenschaft des Verpflichteten am 14. Juni 2004 dem Meistbietenden unter dem Vorbehalt des § 19 Abs 1 TirGVG zugeschlagen. Der beim Versteigerungstermin anwesende Verpflichtete erhob dagegen keinen Widerspruch. Mit Beschluss vom 23. Juni 2004 erklärte das Erstgericht den Zuschlag für wirksam. Im Rahmen einer kridamäßigen Versteigerung wurde eine Liegenschaft des Verpflichteten am 14. Juni 2004 dem Meistbietenden u... mehr lesen...
Norm: EO §65ZPO §512
Rechtssatz: Der Beschluss, mit dem der Antrag einer betreibenden Partei auf neuerliche Vorführung zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses abgewiesen wird, fällt nicht unter den taxativen Katalog der Ausnahmebestimmung des § 65 Abs. 2 EO. Entscheidungstexte 13 R 332/04g Entscheidungstext LG Eisenstadt 10.12.2004 13 R 332/04g ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Jennersdorf zu 4 E 397/02m-2 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von EUR 969,55 s.A. bewilligt. Die Pfändung konnte nicht vollzogen werden, weil keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden wurden (vgl. ON 5). Mit Beschluss vom 24.6.2002 wurde der Verpflichtete für den 26.8.2002 zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses zum Erstgericht geladen. Nachdem der Verpflichtete zu di... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Bank (in der Folge nur klagende Partei) brachte am 18. Februar 2003 eine Klage ein, in der sie folgendes Hauptbegehren (sowie mehrere Eventualbegehren) stellte: a) Der Erstbeklagte sei schuldig, der klagenden Partei 33,586.270,98 Japanische Yen (ds 258.395,68 EUR) sA sowie 201.870,51 EUR sA binnen 14 Tagen zu bezahlen, b) die Beklagten seien schuldig, die Beantragung der Rechtfertigung des in den dem Erstbeklagten eigentümlichen - näher beze... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte den Beschluss des High Court of Justice, Queen's Bench Division, Cambridge District Registry vom 4. November 2002, AZ CB029010, für in Österreich vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Gesellschaft mit Sitz in England zur Hereinbringung von 60.950,71 EUR sA die Fahrnisexekution. Dem gegen diese Entscheidung gerichteten Rekurs der verpflichteten Partei gab das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluss nicht Folge. Es sprach aus, dass de... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots aus der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei auf dieses Verfahren die Vorschriften der EO idF vor der EO-Nov 2000 anzuwenden sind, somit auch § 239 Abs 3 EO aF. Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots aus der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei auf dieses Verfahren die Vorschriften der EO in der Fassung vor der EO-Nov 2000 anzuwenden sind, somit auch Paragraph 239, Absatz 3,... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte am 26. Juni 2003 auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs vom 6. März 2003 zur Hereinbringung von 327.114,81 EUR sA die Exekution u.a. durch Pfändung und Überweisung der mit dem Gesellschaftsanteil des Verpflichteten als persönlich haftendem Gesellschafter einer näher bezeichneten KEG (im Folgenden nur Drittschuldnerin) verbundenen vermögenswerten Rechte. Das Exekutionsgericht bewilligte am 3. Juli 2003 die Exekution ausgenommen bestim... mehr lesen...