RS OGH 2004/12/10 13R332/04g

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Veröffentlicht am 10.12.2004
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Norm

EO §65
ZPO §512

Rechtssatz

Der Beschluss, mit dem der Antrag einer betreibenden Partei auf neuerliche Vorführung zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses abgewiesen wird, fällt nicht unter den taxativen Katalog der Ausnahmebestimmung des § 65 Abs. 2 EO.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Fortsetzung der Exekution; Vermögensverzeichnis;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:2004:RES0000063

Dokumentnummer

JJR_20041210_LG00309_01300R00332_04G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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