Norm: EO §35 KEO §399
Rechtssatz: Die Entscheidung über das Erlöschen des Exekutionstitels, einer einstweiligen Verfügung ist nicht Gegenstand einer Klage nach § 35 EO, sondern allenfalls Gegenstand eines Verfahrens auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Entscheidungstexte 3 Ob 196/82 Entscheidungstext OGH 16.02.1983 3 Ob 196/82 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §35 KEO §399
Rechtssatz: Mit der rechtskräftigen Abweisung des Antrages auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung gemäß § 399 EO kann die Oppositionsklage nicht gerechtfertigt werden. Denn die Klage nach § 35 EO ist kein Rechtsbehelf für die Korrektur allenfalls fehlerhafter Entscheidungen im Exekutionsverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 178/82 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §390 IEO §390 IIIEO §399UWG §24
Rechtssatz: Kann die mit einer Klage verbundene EV durch das Urteil im Hauptprozeß nicht mehr gerechtfertigt werden, dann kann mangels eines bestehenden Anspruches auch die EV nicht mehr erlassen werden (Frist bis zu der die Unterlassung im Hauptprozeß begehrt wurde, ist abgelaufen). Entscheidungstexte 4 Ob 319/81 Entscheidungstext OGH 28.04.1981... mehr lesen...
Norm: EO §355 VEO §391 IIAEO §399
Rechtssatz: Wurde der betreibenden Partei die Exekution nach § 355 EO bereits rechtskräftig bewilligt und damit ihr Vollstreckungsanspruch bejaht, bleibt dieser Anspruch unabhängig vom weiteren Schicksal des Exekutionstitels auf Grund der materiellen Rechtskraft der Exekutionsbewilligung bis zur Beendigung oder Einstellung der Exekution aufrecht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Wegen eines am 12. Feber 1980 erfolgten weiteren Zuwiderhandelns gegen die im Verfahren 12 Cg 63/79 des Landesgerichtes Innsbruck erwirkte einstweilige Verfügung vom 27. März 1979, auf Grund deren der betreibenden Partei mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 9. Oktober 1979 die gegenständliche Exekution nach § 355 EO rechtskräftig bewilligt worden war, verhängte das Erstgericht auf Antrag der betreibenden Partei über den Verpflichteten eine Geldstrafe von 10 000 S. Es erblick... mehr lesen...
Norm: EO §391 IIAEO §391 IIIAEO §391 IIIBEO §399
Rechtssatz: Eine schon aufgehobene EV ist nicht zu verlängern. Im Falle des § 399 Abs 1 Z 3 EO haftet jedoch die erlegte Sicherheit fort. Entscheidungstexte 7 Ob 568/80 Entscheidungstext OGH 24.04.1980 7 Ob 568/80 SZ 53/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:R... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag der gefährdeten Partei auf Verlängerung einer bereits gemäß § 399 Abs. 1 Z. 3 EO aufgehobenen einstweiligen Verfügung ab. Mit dem angefochtenen Beschluß verlängerte das Rekursgericht die Geltungsdauer der einstweiligen Verfügung bis 30. Juni 1981. Der Oberste Gerichtshof gab dem vom Gegner der gefährdeten Partei erhobenen Revisionsrekurs Folge und stellte die Entscheidung des Erstgerichtes wieder her. Rechtliche Beurteilung A... mehr lesen...
Mit der am 7. Juni 1978 beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage begehrt die dort klagende D W M Ges. m. b. H. und Co. KG - im folgenden kurz D KG genannt - von der dort beklagten H P-Z- und M-Warenfabrik AG - im folgenden kurz H AG genannt - die Bezahlung von 366 000 S samt Anhang. Die H AG sei auf Grund eines zu dg. 15 Cg 40/76 abgeschlossenen Vergleiches verpflichtet, ihr Patronen von näher definierter Beschaffenheit in vier Teillieferungen zum 15. März, 15. Juni, 15. September... mehr lesen...
Norm: EO §382bEO §382 Z8 litc IVDEO §391 IIAEO §391 IICEO §399
Rechtssatz: Das Verfahren zur Erlassung und Aufhebung von EV nach § 382 Z 8 lit c EO richtet sich nach den Bestimmungen der EO. Entscheidungstexte 7 Ob 696/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 696/78 7 Ob 715/79 Entscheidungstext OGH 30.08.1979 7 Ob 715/79 Auch; Veröff... mehr lesen...
Norm: EO §391 VIEO §399ZPO §527 B3b
Rechtssatz: Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen den Beschluß des Rekursgerichtes. womit der Beschluß des Erstgerichtes auf amtswegige Aufhebung einer EV ersatzlos aufgehoben wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 696/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 696/78 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: EO §391 IICEO §391 IIICEO §399
Rechtssatz: Die rechtskräftige Aufhebung der EV im Provisorialverfahren wegen Ablaufes der Zeit für die sie bewilligt wurde ist auch dann bindend, wenn sie mit der Verfahrenslage im Hauptprozeß (zB Zeitpunkt der rechtskräftigen Beendigung) nicht im Einklang steht. Entscheidungstexte 3 Ob 188/75 Entscheidungstext OGH 07.10.1975 3 Ob 188/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIHEO §391 IIAEO §391 IICEO §391 IIICEO §399
Rechtssatz: Bei der EV nach § 382 Z 8 EO (Bestimmung des einstweilen zu leistenden Unterhaltes) kommt im Fall des Ablaufes der Zeit, für die sie bewilligt worden war, die gänzliche Aufhebung mit rückwirkendem Anspruchsverlust für die ganze Dauer der getroffenen Regelung oder die Aufhebung bloß für die Zukunft in Frage. Im letzteren Fall bleibt der Titel für die bis zur Aufhebung fäl... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 IEO §39 Abs1 IVEEO §39 Abs1 IVFEO §355 IIEO §384 Abs1EO §391 Abs1 IIAEO §391 Abs1 IICEO §399
Rechtssatz: Wurde auf Grund einer EV eine Exekution nach § 355 EO bewilligt und wurde die EV deshalb aufgehoben, weil an ihre Stelle ein den Unterlassungsanspruch des Gefährdeten bestätigendes Urteil getreten ist, so ist die auf Grund der EV bewilligte Exekution wohl mit Wirkung ab Rechtskraft der Aufhebung der EV einzustellen, jedoch ... mehr lesen...
Der Antragsgegner hat auf Grund des Beschlusses des Pflegschaftsgerichtes v 25. Juli 1968 dem Antragsteller, seinem am 5. Juli 1965 geborenen Sohn, einen monatlichen Unterhalt von 650 S zu bezahlen. Mit der Behauptung, der Gegner, der sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen trachte und auch bereits mehrfach wegen Übertretung nach dem Unterhaltsschutzgesetz verurteilt worden sei, wolle nunmehr eine ihm gehörige Liegenschaft veräußern, hat der Antragsteller die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Norm: EO §397EO §398EO §399
Rechtssatz: Daß im Widerspruch gegen eine eV
Gründe: geltend gemacht werden, die einen Aufhebungsantrag nach § 399 EO rechtfertigen würden, ersetzt nicht einen solchen Antrag, der ausdrücklich zu stellen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 50/70 Entscheidungstext OGH 03.03.1970 8 Ob 50/70 SZ 43/59 European ... mehr lesen...
Die gefährdete Partei (im folgenden als Antragsteller bezeichnet), die beim Arbeitsgericht S. gegen die Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegner genannt) eine Klage auf Zahlung von 488.039 S s. A. - inzwischen eingeschränkt auf 101.539 S s. A. - eingebracht hatte, erwirkte beim Bezirksgericht S. zur Sicherung dieses Anspruches eine einstweilige Verfügung, mit der den Antragsgegnern verboten wurde, über das in der Garage des Hauses S., H.-Straße 11 befindliche Warenlag... mehr lesen...
Norm: EO §396EO §399
Rechtssatz: Kann eine einstweilige Verfügung wegen Ablaufs der Frist des § 396 EO nicht mehr vollzogen werden, so bedarf es nicht ihrer Aufhebung. Einem darauf abzielenden Antrag fehlt das Rechtschutzinteresse. Die Frist des § 396 EO ist auch versäumt, wenn die gefährdete Partei die ihr aufgetragene Sicherheitsleistung nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung erlegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIFEO §399 Z2 EO
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung (hier: abgesonderter Wohnort) erlischt nicht mit Ablauf der Frist, für die sie bewilligt wurde. Wenn sich die Ehegatten nach Bewilligung des abgesonderten Wohnortes versöhnen und beschließen, die Ehe fortzusetzen, steht es dem Gegner der gefährdeten Partei frei, die vorzeitige Aufhebung der einstweiligen Verfügung gemäß § 399 Z 2 EO zu erwirken. Entsch... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIFEO §399 Z2 EO
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung (hier: abgesonderter Wohnort) erlischt nicht mit Ablauf der Frist, für die sie bewilligt wurde. Wenn sich die Ehegatten nach Bewilligung des abgesonderten Wohnortes versöhnen und beschließen, die Ehe fortzusetzen, steht es dem Gegner der gefährdeten Partei frei, die vorzeitige Aufhebung der einstweiligen Verfügung gemäß § 399 Z 2 EO zu erwirken. Entsch... mehr lesen...
Die Parteien strebten mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe an. Die Frau verband mit ihrer Widerklage ein Unterhaltsbegehren für die Zeit ab Rechtskraft der Ehescheidung. Außerdem beantragte sie die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes und die Zuerkennung eines einstweiligen Unterhaltes für sich und die beiden in ihrer Pflege befindlichen Kinder. Dieser Antrag wurde von der I. Instanz abgewiesen. Vom Rekursgericht wurde jedoch diesem Antrag mit Beschluß vom 19. Juni 1963... mehr lesen...
Norm: EO §382e Abs2EO §382g Abs2EO §391 VCEO §399
Rechtssatz: Die Frist, für welche die EV bewilligt worden ist, kann auf Antrag verlängert werden, wenn der angestrebte Zweck innerhalb des betreffenden Zeitraumes nicht erreicht werden konnte. Dies trifft nicht zu, wenn die Klage verspätet oder bei einem unzuständigen Gericht eingebracht worden ist und von diesem zurückgewiesen wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIIaEO §391 Abs1 IIIAEO §391 Abs1 IIICEO §399
Rechtssatz: Während des Zeitraums, für den die einstweilige Verfügung erlassen wurde, begangene Zuwiderhandlungen können auch nach dem Ablauf dieser Zeit die Grundlage einer Exekutionsführung bilden. Entscheidungstexte 3 Ob 55/63 Entscheidungstext OGH 18.04.1963 3 Ob 55/63 Veröff: ÖBl 1964,38 ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIFEO §399
Rechtssatz: Auch einstweilige Verfügungen, mit denen der einstweilige Unterhalt nach § 382 Z 8 EO bewilligt wird, sind der Rechtskraft fähig und können nur aus den Gründen des § 399 EO aufgehoben oder abgeändert werden. Entscheidungstexte 2 Ob 74/58 Entscheidungstext OGH 16.04.1958 2 Ob 74/58 5 Ob 38/07k... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 23. Oktober 1950 erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung, mit der dem Gegner verboten wurde, auf der Liegenschaft der gefährdeten Partei in J. Holz zu schlägern und abzutransportieren und sonstige nachteilige Handlungen vorzunehmen. Die Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung wurde mit 30. September 1951 befristet. An Stelle des Schlägerungsverbotes erließ das Rekursgericht mit Beschluß vom 11. Mai 1951 die einstweilige Verfügung durch Verwaltung der Liegen... mehr lesen...
Norm: EO §391 IICEO §391 IIICEO §399
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung erlischt mit Ablauf der Frist, für die sie bewilligt wurde, nicht von selbst, vielmehr bedarf es einer ausdrücklichen Aufhebung durch das Gericht. Die Aufzählung der
Gründe: , aus denen einstweilige Verfügungen aufzuheben sind, in § 399 Abs 1 EO ist keine taxative. Entscheidungstexte 1 Ob 45/52 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Die Kläger begehrten einerseits gegenüber der Beklagten die Feststellung des Rechtsbestandes eines zwischen den Parteien in Ansehung der Liegenschaft EZ. X geschlossenen Kaufvertrages und anderseits die Verurteilung der Beklagten, in die grundbücherliche Durchführung des Vertrages einzuwilligen, die hiezu notwendigen Erklärungen abzugeben und die erforderlichen Urkunden beizustellen; mit dieser Klage verbanden die Kläger den Antrag auf Erlassung folgender einstweiliger Verfügungen: ... mehr lesen...
Norm: EO §399ZPO §458ZPO §518
Rechtssatz: Im Besitzstörungsverfahren ist ein Revisionsrekurs unter allen Umständen unzulässig, so auch dann, wenn es sich um die Aufhebung einer EV und um die Ausfolgung einer erlegten Sicherheit handelt. Auch ein Rechtskraftvorbehalt des Rekursgerichtes vermag hieran nichts zu ändern. Entscheidungstexte 3 Ob 219/50 Entscheidungstext OGH 11.10.1950 3 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte zur Sicherung von Unterlassungsansprüchen des Klägers die einstweilige Verfügung durch Verwaltung der zwischen den Streitteilen errichteten offenen Handelsgesellschaft bis zum Zeitpunkt der möglichen Zwangsvollstreckung des über die Klage ergehenden Urteils, längstens aber bis 31. Dezember 1950, bewilligt. Auf Antrag des Beklagten hob das Erstgericht nach durchgeführter Verhandlung diese einstweilige Verfügung nach § 399 EO. auf, da der Kläger aus der erwähnten... mehr lesen...
Norm: EO §399
Rechtssatz: Die Aufhebung einer EV, mit welcher einem Gesellschafter einer OHG die Vornahme gewisser eigenmächtiger Handlungen untersagt wurde, ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil die gefährdete Partei in einem anderen Rechtsstreit rechtskräftig aus der OHG ausgeschlossen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 412/50 Entscheidungstext OGH 26.07.1950 3 Ob 412/50 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §471ABGB §1101EO §399
Rechtssatz: Solange eine Mietzinsforderung besteht, erlischt die Wirksamkeit der für eine Zinsklage durchgeführten pfandweisen Beschreibung nicht durch die Abweisung der Klage. Dem Vermieter steht dem dritten Verwahrer der pfandweise beschriebenen Sachen gegenüber ein Anspruch auf Herausgabe zum Zwecke der Exekution zu. Gegenüber diesem Herausgabeanspruch ist jedoch das Zurückbehaltungsrecht des Verwahrers das s... mehr lesen...