Norm
EO §39 Abs1 IRechtssatz
Wurde auf Grund einer EV eine Exekution nach § 355 EO bewilligt und wurde die EV deshalb aufgehoben, weil an ihre Stelle ein den Unterlassungsanspruch des Gefährdeten bestätigendes Urteil getreten ist, so ist die auf Grund der EV bewilligte Exekution wohl mit Wirkung ab Rechtskraft der Aufhebung der EV einzustellen, jedoch sind die bereits rechtskräftig verhängten Erzwingungsstrafen noch einzuheben (Kontravotum 19 und Vorsitzender).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0001124Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015