Norm
EO §390 IRechtssatz
Kann die mit einer Klage verbundene EV durch das Urteil im Hauptprozeß nicht mehr gerechtfertigt werden, dann kann mangels eines bestehenden Anspruches auch die EV nicht mehr erlassen werden (Frist bis zu der die Unterlassung im Hauptprozeß begehrt wurde, ist abgelaufen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0005489Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014