Begründung: In Ostösterreich stehen einige größere Baufirmen, ihre Organe und Mitarbeiter im Verdacht, zum Schaden der zumeist öffentlichen Auftraggeber Preisabsprachen getroffen zu haben, die dem Kartellrecht und allenfalls auch dem Strafrecht widersprechen. Der Verdacht hat bereits zu Strafverfahren gegen verschiedene Personen geführt. Darüber wurde vom Beklagten in mehreren von ihm einberufenen Pressekonferenzen öffentlich berichtet. Im Rahmen einer solchen Pressekonferenz fü... mehr lesen...
Norm: EO §399UWG §14 A1
Rechtssatz: Daß in der einstweiligen Verfügung die Zeit, für welche sie getroffen wird, mit zwei Wochen nach Rechtskraft eines über die Klage ergehenden Urteils bestimmt wird, beeinträchtigt die Rechtsposition der Beklagten auch dann nicht, wenn die Klage abgewiesen werden sollte; eine einstweilige Verfügung erlischt nämlich nicht durch Zeitablauf, sondern bleibt aufrecht, bis sie nach § 399 EO aufgehoben wird. Die Recht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Erstklägerin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitklägerin ist, ist Eigentümerin und Verlegerin der Wochenzeitschrift N*****. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****" und der Tageszeitung "t*****". Die angefochtene Entscheidung verbietet der Beklagten, ab sofort bis zwei Wochen nach Rechtskraft des über die Klage ergehenden Urteils zu unterlassen, Zugaben zu den von ihr verlegte... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 litc IVDEO §399
Rechtssatz: Durch eine einstweilige Verfügung, deren Geltungsdauer bereits abgelaufen ist, die aber (mangels Aufhebungsantrag) nach wie vor aufrecht ist, wird eine Anspruchsgefährdung der gefährdeten Partei, die (wiederum) die Erlassung der einstweiligen Verfügung beantragt, nicht verneint. Entscheidungstexte 7 Ob 99/99f Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragstellerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur mehr Antragstellerin genannt) und des Antragsgegners und Gegners der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Antragsgegner) wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 26. 11. 1998, GZ 4 C 46/98b-33, rechtskräftig geschieden. Zu Beginn des Scheidungsverfahrens war dem Antragsgegner über Antrag der Antragstellerin mit einstweiliger Verfügung gemäß § 382 Z 8 lit c EO bis zur rechtskräftigen Been... mehr lesen...
Begründung: In Ostösterreich stehen einige größere Baufirmen, ihre Organe und Mitarbeiter im Verdacht, zum Schaden der zumeist öffentlichen Auftraggeber Preisabsprachen getroffen zu haben, die dem Kartellrecht und allenfalls auch dem Strafrecht widersprechen. Der Verdacht hat bereits zu Strafverfahren gegen verschiedene Personen geführt. Darüber wurde vom Beklagten in mehreren von ihm einberufenen Pressekonferenzen öffentlich berichtet. Im Rahmen einer solchen Pressekonferenz fü... mehr lesen...
Norm: EO §313EO §399.402ZPO §41GOG §91RATG TP 2
Rechtssatz: Liegt aufgrund der Bestreitung des Aufhebungsbegehrens durch die gefährdeten Parteien ein Zwischenstreit vor, richtet sich die Frage des Kostenersatzes nach den §§ 78, 402 EO, §§ 41 ZPO, somit noch ohne Erfolg im Aufhebungsverfahren. § 393 EO ist nicht anzuwenden, auf den Erfolg in der Hauptsache kommt es nicht an. Ein Fristsetzungsantrag ist - falls er zur zweckentsprechenden Rechtsve... mehr lesen...
Norm: EO §399
Rechtssatz: Die Aufhebungsgründe beziehungsweise Einschränkungsgründe gemäß § 399 Abs 1 EO sind nicht zu beweisen, sondern - nach allgemeinen Grundsätzen des Bescheinigungsverfahrens - bloß glaubhaft zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob 235/98k Entscheidungstext OGH 27.10.1998 1 Ob 235/98k 6 Ob 125/00a Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EO §399
Rechtssatz: In der Beschränkung des Verfahrens gemäß § 399 EO auf Provisorialunterhalt kraft Gerichtsentscheidung ist keine planwidrige Gesetzeslücke als unabdingbare Voraussetzung einer Analogiebildung zu erblicken. Die Pflicht zur Leistung "einstweiligen Unterhalts" aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs kann daher im Verfahren gemäß § 399 EO wegen einer Umstandsänderung weder eingeschränkt noch aufgehoben werden. ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten. Der Kläger begehrte die Scheidung. Die Beklagte beantragte primär Klageabweisung. Über die Scheidungsklage wurde noch nicht entschieden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens beantragte die Beklagte, dem Kläger mittels einstweiliger Verfügung die Bezahlung eines einstweiligen Unterhalts von 20.000 S monatlich aufzutragen. Im Verhandlungstermin vom 11. März 1996 schlossen die Streitteile einen gerichtlichen Vergleich, nach dessen Pkt. 2. sich ... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 15. 6. 1993 begehrt Hedwig S*****, geborene L*****, eine Tochter des Dr. Josef L***** (in der Folge: Klägerin), von ihrer Mutter Mechtilde L***** als Erbin ihres Mannes die Herausgabe der Liegenschaften EZ 1 und EZ 145 je Grundbuch R*****, EZ 243 Grundbuch K***** sowie EZ 145 Grundbuch S***** samt zugehörigem Wasserrecht sowie deren Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten der Klägerin an diesen Liegenschaften. Die Erbin sei ver... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 18.10.1996 (ON 123) schob das Erstgericht auf Antrag des Verpflichteten die Exekution hinsichtlich der führenden betreibenden Partei gegen eine Sicherheitsleistung von S 8,000.000,- auf; mit Beschluß ON 124 vom selben Tag sprach es die Aufschiebung hinsichtlich des ersten beigetretenen betreibenden Gläubigers gegen eine Sicherheitsleistung von S 500.000,- auf. Dr.Georg G***** als Treuhänder einer vom Verpflichteten verschiedenen Person erlegte hierau... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in Scheidung lebende Ehegatten; ihrer am 28.November 1993 geschlossenen Ehe entstammen keine Kinder. Der 1941 geborene Kläger und Gegner der gefährdeten Partei (Antragsgegner, im folgenden nur Kläger) ist derzeit ohne Beschäftigung, die 1962 geborene, aus Bulgarien stammende Beklagte und gefährdete Partei (Antragstellerin, im folgenden nur Beklagte) ist Verkäuferin. Die Streitteile schlafen auf Wunsch der Beklagten in getrennten Zimmern der Ehewohn... mehr lesen...
Begründung: Am 30.11.1996 erließ das Erstgericht mit ON 16 folgende einstweilige Verfügung: "Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei gegen die beklagte Partei wird der beklagten Partei verboten, die von der "D*****Bank AG" am 8.2.1996 ausgestellte Bankgarantie mit dem Zeichen 614/Ku-sn, welche beim Handelsgericht Wien zu 11 Cg 22/96i-3 erliegt, in Anspruch zu nehmen, oder sonstige Verfügungen über diese Bankgarantie zu treffen. D*****Bank AG wird als Erfüllungsgaran... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung ihres Anspruchs auf Bezahlung eines Betrages von $ 300.000,-- sA, wozu der Gegner der gefährdeten Partei aufgrund eines Schuldbeitritts verpflichtet sei, begehrte die gefährdete Partei die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, a) dem Gegner der gefährdeten Partei zu verbieten, über seine Bankguthaben bei der C*****-Bank***** bis zu einem Betrag von S 3,600.000,-- zu verfügen und b) der *****-Bank*****, ***** und deren Filialen zu verbiete... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 15.2.1988, 2 C 44/87t-11, wurde im Scheidungsverfahren dem Gegner der gefährdeten Partei aufgetragen, der gefährdeten Partei einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 14.000 ab 21.12.1987 bis zur rechtskräftigen Beendigung des zu 2 C 44/87t des Erstgerichtes anhängigen Scheidungsverfahrens zu leisten. Mit rechtskräftigem Teilurteil des Erstgerichtes vom 20.1.1992, 2 C 2/90w-62, wurde die Ehe der Streitteile geschied... mehr lesen...
Norm: EO §397EO §399
Rechtssatz: Kein Widerspruchsrecht des Drittschuldners im Provisorialverfahren. Entscheidungstexte 7 Ob 93/97w Entscheidungstext OGH 23.07.1997 7 Ob 93/97w Veröff: SZ 70/153 6 Ob 222/20w Entscheidungstext OGH 25.11.2020 6 Ob 222/20w Vgl aber; Beisatz: Hier: Aufhebungsantrag nach § 399 EO von Konzerngesells... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 5.7.1995 im Ehescheidungsverfahren vor dem Erstgericht zu 1 C 62/94b nachstehenden Vergleich: "1.) Die Obsorge über den minderjährigen Philipp W***** wird allein der Kindesmutter übertragen. 2.) Der Kindesvater Alfred W***** verpflichtet sich bei sonstiger Exekution und im Hinblick darauf, daß er zur Zeit arbeitslos ist, für den minderjährigen Philipp W***** zu Handen der Kindesmutter ab 1.8.1995 einen monatlichen Unterhalt von S 4.00... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin brachte am 22.7.1996 den Antrag auf Bewilligung der Exekution durch Zwangsverwaltung eines mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteils zur Hereinbringung der Unterhaltsforderung aufgrund der einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichtes Döbling vom 28.6.1990, 2 C 19/90m, von S 23.000 monatlich ab 1.7.1996 ein. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Exekution. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluß dahin ab, daß der Exek... mehr lesen...
Norm: EO §43EO §44 CEO §147EO §196EO §200 Z1EO §204 Abs1EO §220 Abs1EO §229 Abs2EO §266EO §271 Abs1EO §280 Abs1EO §304EO §306EO §355 Abs2 XVIIEO §371aEO §377EO §390 IVDEO §398EO §399EO §400AktG §197 Abs4AktG §216 Abs4AO §16AO §46Geo §252 Abs1 litfGeo §340Geo §382 Abs1 Z4Geo §529GmbHG §42 Abs3KO §16KO §131KO §150ZPO §38ZPO §56ZPO §57ZPO §407ZPO §458ZPO §524
Rechtssatz: Auch eine befristete Bankgarantie ist als Sicherheitsleistung geeignet, wenn ... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §399JN §1 BIa
Rechtssatz: Der Rechtsweg für eine Oppositionsklage, die sich gegen den durch eine EV gesicherten Anspruch richtet, ist dann nicht ausgeschlossen, wenn die mit einem Urteil verbundenen Rechtswirkungen mit einem Antrag auf Aufhebung dieser EV nicht erreicht werden können. Entscheidungstexte 3 Ob 43/93 Entscheidungstext OGH 15.09.1993 3 Ob 43/93 Veröff... mehr lesen...