Norm
EO §355 IIIaRechtssatz
Während des Zeitraums, für den die einstweilige Verfügung erlassen wurde, begangene Zuwiderhandlungen können auch nach dem Ablauf dieser Zeit die Grundlage einer Exekutionsführung bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0004554Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015