Begründung: Die hier beklagte Partei begehrte in einer beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage, die hier klagenden Parteien schuldig zu erkennen, bestimmte, ihrer Meinung nach wettbewerbswidrige Handlungen zu unterlassen. Zur Sicherung dieses Anspruchs erließ das Handelsgericht Wien eine dem Klagebegehren entsprechende einstweilige Verfügung, die rechtskräftig wurde. Auf Grund dieser einstweiligen Verfügung wurde der beklagten Partei gegen die klagenden Parteien die Exekuti... mehr lesen...
Begründung: Die hier beklagte Partei erhob gegen die hier klagenden Parteien zu 38 Cg 110/89 des Handelsgerichtes Wien die Klage auf Unterlassung bestimmter als wettbewerbswidrig bezeichneter Handlungen (Gewinnspiele). Auf Grund der zur Sicherung des geltend gemachten Untersagungsanspruches erlassenen einstweiligen Verfügung vom 20. April 1989 wurde am 27.April 1989 die Unterlassungsexekution bewilligt. In der Folge verhängte das Erstgericht als Exekutionsgericht auf Grund von S... mehr lesen...
Norm: EO §359 Abs2EO §399
Rechtssatz: Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen rechtskräftiger Aberkennung des Anspruchs wirkt ex tunc. Dem Verpflichtetn ist eine bezahlte Geldstrafe gemäß § 359 Abs. 2 EO zurückzuzahlen. Entscheidungstexte 3 Ob 1038/92 Entscheidungstext OGH 25.11.1992 3 Ob 1038/92 nur: Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen rechtskräftiger Aberken... mehr lesen...
Norm: EO §359 Abs2EO §399
Rechtssatz: Wurde die einstweilige Verfügung wegen rechtskräftiger Aberkennung des Anspruchs aufgehoben, ist eine bereits bezahlte Geldstrafe wegen Wegfalls der Zahlungspflicht zurückzuzahlen. Entscheidungstexte 3 Ob 1050/92 Entscheidungstext OGH 25.11.1992 3 Ob 1050/92 3 Ob 1038/92 Entscheidungstext OGH 25.11.1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei K***** BANK, *****, vertreten durch Dr. Walter Schuppich ua, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei Shin S*****, vertreten durch Dr. Ch... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hartberg vom 25. März 1987, 1 C 8/87, aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Dieser war schon vor der Eheschließung und ist weiterhin Allein- bzw Miteigentümer der im
Spruch: dieser Entscheidung angeführten Liegenschaften. Auf diesen wird ein Fremdenverkehrs- (Tierpark, Buschenschank, Schloßführungen, Ausstellungen usw) sowie ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb geführt. Am 6. Mai 1987 brachte die Fra... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z6EO §55 Abs1EO §382bEO §399EO §402 Abs2 B
Rechtssatz: Gemäß § 402 Abs 2 EO sind die Einstellungsgründe des § 39 Abs 1 EO - darunter vor allem jener der Z 6 - auch im Provisorialverfahren anzuwenden; sie können daher die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung rechtfertigen, weil § 399 EO die Aufhebungsgründe nicht taxativ aufzählt. Die Zurückziehung des Sicherungsantrages ist gemäß § 402 Abs 2, § 39 Abs 1 Z 6 EO ein weiterer ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt den Versandhandel mit Parfümeriewaren in ganz Österreich. Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen hat die Beklagte im Jänner 1989 zwei verschiedene Werbeankündigungen in ganz Österreich versendet, und zwar: 1. Werbeankündigungen wie Beilage D an namentlich genannte Empfänger(innen) unter dem Slogan "Probieren Sie die 39 beliebtesten Yves R***-Produkte '88". In einem der Aussendung beiliegenden Faltprospekt wurden unter der blickfangartig her... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde vom Landesgericht für ZRS Wien mit Urteil vom 13.5.1988 geschieden. Am 20.10.1988 stellte die gefährdete Partei den Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, insbesondere auf Einbeziehung der 196/1927 Anteile an der Liegenschaft EZ 606 KG Mauerbach, mit welchen das Wohnungseigentum am Haus Nr. 7 untrennbar verbunden ist, in das Aufteilungsverfahren. Mit diesem Antrag ve... mehr lesen...
Begründung: Als Eigentümer der Liegenschaft EZ 69 der KG Schaumberg sind im Grundbuch die erst- und zweitbetreibende Partei je zu einem Viertel und die drittbetreibende Partei zur Hälfte eingetragen. Die Liegenschaft stand früher je zur Hälfte im Eigentum der Eheleute Johann und Maria H***. Johann H*** übergab seinen Hälfteanteil mit Übergabsvertrag vom 22. Oktober 1982 an die erst- und zweitbetreibende Partei. Er verstarb am 11. April 1983. Maria H*** schloß am 9. November 1983 m... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der Entscheidung 3 Ob 116/71 (= EvBl 1972/176) wurde ausdrücklich darauf abgestellt, daß der Anspruch, den der betreibende Gläubiger bisher auf Grund der einstweiligen Verfügung verfolgen konnte, fortbesteht. Dies trifft auch auf den hier zu beurteilenden Fall zu, in dem der Anspruch nicht durch Urteil, sondern durch Vergleich festgestellt wurde. Hätte die betreibende Partei, wie die verpflichteten Parteien behaupten, auf... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete brachte am 4.6.1981 beim Erstgericht gegen die betreibende Partei die Klage auf Scheidung der am 11.6.1966 geschlossenen Ehe wegen einer Eheverfehlung der betreibenden Partei ein. Mit einstweiliger Verfügung vom 10.6.1983 trug das Erstgericht dem Verpflichteten auf, der betreibenden Partei ab 1.9.1982 "bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens über die Ehescheidung" einen vorläufigen monatlichen Unterhalt von S 3.500,-- zu bezahlen. Am 20.3.1984... mehr lesen...
Begründung: Im Verlauf des zu 16 F 6/87 beim Bezirksgericht Floridsdorf über den Antrag des Ing. Josef P*** gegen Elisabeth P*** anhängig gewesenen Aufteilungsverfahrens nach den §§ 81 ff EheG hatte die Antragsgegnerin einen Sicherungsantrag gemäß § 382 Z 8 lit. c EO, auf Grund dessen der Antragsteller zur Herausgabe der Schlüssel zur Ehewohnung verpflichtet werden sollte, gestellt, welchen das Erstgericht mit Beschluß vom 30. Dezember 1986 (ON 66) abwies. Das Rekursgericht gab de... mehr lesen...
Begründung: Die Ehewohnung der Streitteile befand sich in dem auf der Liegenschaft EZ 4264 KG Zistersdorf errichteten Haus in Zistersdorf, Hanggasse 24. Nachdem der Mann die Ehewohnung bereits im Jahre 1984 verlassen hatte, wird sie seither von der Frau allein bewohnt. Diese verfügt derzeit über keine andere Wohnmöglichkeit. Im Zuge des über Klage des Mannes und Widerklage der Frau zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Ehescheidungsverfahrens stellte die Frau mi... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 4. Juni 1985 geschieden; dieses Urteil ist lediglich in seinem Ausspruch über das Verschulden noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Der Ehe entstammen die beiden mj. Söhne Sascha und Oliver. Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen befand sich die Ehewohnung in Klosterneuburg, In der Gugl 9. Das Alleineigentum an der dortigen Liegenschaft EZ 3106 KG Klosterneuburg samt Einfamil... mehr lesen...
Begründung: Die 1971 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 17. Dezember 1986, 7 Cg 380/86-6, gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden, weil die häusliche Gemeinschaft seit dem Auszug der Antragstellerin aus der Ehewohnung im Februar 1983 aufgehoben war und eine tiefgreifende unheilbare Zerrüttung der Ehe bejaht worden ist. Der Ehe entstammen drei Kinder, nämlich die am 30. Juli 1973 geborene Doris, der am 14. Oktober 1975 geborene ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte die von den gefährdeten Parteien vor Einleitung eines Prozesses beantragte einstweilige Verfügung, setzte den gefährdeten Parteien zur Einbringung der Klage eine Frist bis 15.6.1987 und wies sie überdies an, spätestens zum 15.6.1987 die Einbringung der Klage nachzuweisen, widrigenfalls die einstweilige Verfügung von Amts wegen aufgehoben werde (ON 5). Am 12.6.1987 legten die gefährdeten Parteien die Rubrik einer gegen die Gegnerin beim Handel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 4 Cg 265/84 des Kreisgerichtes Wels begehrte die jetzt beklagte Partei von den jetzigen Klägern unter anderem die Unterlassung der Veranstaltung und/oder Vermittlung von Gesellschaftsfahrten, sowie der Vermittlung und/oder Besorgung von Unterkunft oder Verpflegung für Reisende, solange sie nicht über die dazu erforderliche Gewerbeberechtigung (Konzession) und die vorgeschriebene persönliche und sachliche Kenntnis und Mindestausstattung verfügen. In diesem R... mehr lesen...
Begründung: Die Fa. M*** P*** S.p.A. in Ponte di Piave, Italien, wurde mit Fusionsvertrag vom 25.5.1984 in die klagende Partei aufgenommen. Die Fa. M*** P*** S.p.A. ist Inhaberin der international registrierten Wortbildmarken Nr. 461.173 und 467.814, bestehend aus dem Wort "S***" und einem stilisierten, oben offenen vierblättrigen Kleeblatt. Diese Marken, die für Kleidung und Schuhe (Warenklasse 25) eingetragen sind, genießen auf Grund des Madrider Markenabkommens Schutz in Österr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Übereinstimmend haben die Vorinstanzen einen Antrag der gefährdeten Partei auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Z 8 lit c EO abgewiesen. Das Verfahren zur Erlassung und Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c EO richtet sich nach den Bestimmungen der EO (JBl 1980, 268, EFSlg 34.614 u.a.). Am exekutionsrechtlichen Charakter einer derartigen einstweiligen Verfügung hat sich weder durch d... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 7.12.1984 verbot das Erstgericht Ing.Peter B*** als Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Gemeinschuldner) zur Sicherung der vollstreckbaren Forderung der gefährdeten Partei von S 254.879,-- s.A. die Veräußerung und Belastung der jenem auf Grund des Ergebnisses des Verlassenschaftsverfahrens nach Dipl.Ing.Helmut B*** "außerbücherlich eigentümlichen" Viertelanteiles an der Liegenschaft EZ 41 KG Berndorf (Hälfteanteil des Dipl.I... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit dem am 16.April 1981 rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 30.März 1981 aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Seit 24.Dezember 1981 ist beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz zu 31 F 57/81 ein Aufteilungsverfahren anhängig, das auch die Liegenschaft EZ 118 der KG Andritz, die im Hälfteeigentum der geschiedenen Ehegatten steht, umfaßt. Mit Beschluß vom 10.September 19... mehr lesen...
Norm: EO §391 IIAEO §391 IV0AEO §399
Rechtssatz: Ist ein vom Antragsgegner behauptetes Erlöschen der gesicherten Forderung nach Erlassung der einstweiligen Verfügung, in Ansehung derer die gefährdete Partei eine Verlängerung der nach § 391 Abs 1 EO bestimmten Frist beantragt, nicht in einer Form aktenkundig, die eine Aufhebung einer einstweiligen Verfügung rechtfertigen würde, stellt das zwischen den Parteien strittige Erlöschen der gesicherten... mehr lesen...
Begründung: Der gefährdeten Partei wurde zur Sicherung des behaupteten Anspruches auf Bezahlung von 95 Mill.Lire wider die Antragsgegner die Verwahrung von beweglichen körperlichen Sachen, insbesondere von Dügen und darauf befindlichen Fahrnissen, dieser Antragsgegner sowie die gerichtliche Hinterlegung von bei ihnen allenfalls vorgefundenem Bargeld in dem zur Deckung des behaupteten Anspruches hinreichenden Umfang bewilligt, und zwar unter Auferlegung einer Sicherheitsleistung gemä... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei brachte am 6.August 1984 mit der Behauptung, daß das die Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner aussprechende Urteil vom 20.Juli 1984 bereits in Rechtskraft erwachsen sei, und mit der Ankündigung, beim Erstgericht in den nächsten Tagen einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsbermögens und der ehelichen Ersparnisse einzubringen, den insbesondere auf die Bestimmung des § 382 Z 8 lit c EO gestützten Antrag ein, ihr die alleinige Nutzung d... mehr lesen...
Begründung: Die am 9.Mai 1950 geschlossene Ehe der gefährdeten Partei mit ihrem Gegner wurde durch ein im März 1984 in Rechtskraft erwachsenes Scheidungsurteil aufgelöst. Im Mai 1984 stellte die Ehefrau einen Antrag auf nacheheliche Aufteilung gemäß den §§ 81 ff EheG. Nach diesem Antrag sollte unter anderem das Tonibauerngut (EZ 62) und eine weitere Liegenschaft (EZ 258) Gegenstand des gerichtlichen Aufteilungsverfahrens sein. Den Gutsbestand der Bauerngutsliegenschaft bildeten nach... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen ist ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Die Ehegatten wohnen getrennt, die Beklagte in der früheren gemeinsamen Ehewohnung Wien 21., S-Gasse 28, der Kläger bei seiner Lebensgefährtin und deren beiden Kindern in M, A-Straße 26. Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer eines als Zweitwohnsitz gewidmeten Einfamilienhauses mit Garten in N, das die Beklagte und die Tochter der Streitteile, die am 7. 1. 1968 geborene mj. Daniela, seit der Trennung der Streitt... mehr lesen...
Norm: EO §399
Rechtssatz: Ein Aufhebungsantrag oder Einschränkungsantrag nach § 399 EO darf sich nicht darauf stützen, dass die einstweilige Verfügung zu Unrecht bewilligt worden sei. Die einen solchen Antrag rechtfertigenden Umstände müssen vielmehr der einstweiligen Verfügung nachfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 515/83 Entscheidungstext OGH 16.02.1983 3 Ob 515/83 ... mehr lesen...