Norm
EO §399Rechtssatz
Die Aufhebung einer EV, mit welcher einem Gesellschafter einer OHG die Vornahme gewisser eigenmächtiger Handlungen untersagt wurde, ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil die gefährdete Partei in einem anderen Rechtsstreit rechtskräftig aus der OHG ausgeschlossen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0005590Dokumentnummer
JJR_19500726_OGH0002_0030OB00412_5000000_001