Norm
EO §35 KRechtssatz
Die Entscheidung über das Erlöschen des Exekutionstitels, einer einstweiligen Verfügung ist nicht Gegenstand einer Klage nach § 35 EO, sondern allenfalls Gegenstand eines Verfahrens auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001881Dokumentnummer
JJR_19830216_OGH0002_0030OB00196_8200000_001