Norm
EO §354 IB1Rechtssatz
Lautet ein Exekutionstitel nicht nur auf Rechnungslegung, sondern auch auf Eidesleistung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnung, dann kann auch die Eidesleistung im Exekutionsweg durchgesetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0004478Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2013