Norm
EO §7 BaRechtssatz
Wird nach dem Exekutionstitel die Lieferung beweglicher Sachen schlechthin geschuldet, besteht also die geschuldete Leistung, die erzwungen werden soll, nur in der Lieferung bzw Übergabe von Holz einer bestimmten Qualität, dann kann zur Hereinbringung eines solchen Anspruches nicht die Exekution nach § 353 EO, sondern nur die nach § 346 EO geführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000546Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012