Norm
EO §308 ARechtssatz
Unzulässigkeit der Vereinbarung zwischen Drittschuldner und Verpflichteten, daß jede einzelne Lohnforderung mit deren Fälligkeit gegen die einzelne Unterhaltsforderung des Drittschuldners aufgerechnet werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003892Dokumentnummer
JJR_19541026_OGH0002_0040OB00127_5400000_001