Norm
AußStrG §9 BiRechtssatz
Keine Rekurslegitimation eines Überweisungsgläubigers gegen Beschluß des Pflegschaftsgerichtes hinsichtlich Verfügung über eine einem Minderjährigen gegen seinen Pächter zustehende Pachtzinsforderung (Pächter hat seine Forderungen zur Sicherstellung für den jährlichen Pachtschilling verpfändet und seine Einwilligung erteilt, daß seine Guthaben durch das Vormundschaftsgericht jeweils bis zur Bezahlung des Pachtschillings gesperrt werden).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0004207Dokumentnummer
JJR_19550907_OGH0002_0030OB00386_5500000_001