RS OGH 1954/10/27 3Ob696/54, 3Ob284/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1954
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Norm

EO §35 Ag
EO §294 A
EO §308 C

Rechtssatz

Durch die spätere Pfändung und Überweisung der titelmäßigen Forderung des Betreibenden, der bereits Exekution führt, durch einen Dritten erlangt der verpflichtete Drittschuldner kein Recht, sich gegen das gegen ihn laufende Exekutionsverfahren zu wehren (Oppositionsklage zu erheben!).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0001224

Dokumentnummer

JJR_19541027_OGH0002_0030OB00696_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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