Norm
EO §253Rechtssatz
Auf eine Sicherheistsleistung (Kaution) kann eine Exekution nach den §§ 253 oder 262 EO nicht geführt, sondern nur der allfällige Rückforderungsanspruch nach den Bestimmungen der §§ 294 ff EO in Exekution gezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0003482Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.11.2014