RS OGH 1953/4/15 2Ob261/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.1953
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Norm

EO §7 Ab
EO §294
RAO §19a

Rechtssatz

Auf das gesetzliche Pfandrecht des Rechtsanwaltes an der Kostenforderung ist nicht von Amts wegen Bedacht zu nehmen. Bei Bewilligung der Exekution durch Pfändung und Überweisung der Kostenforderung ist daher nur auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 EO zu achten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0000330

Dokumentnummer

JJR_19530415_OGH0002_0020OB00261_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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