Norm: EO §37 AcEO §37 AdEO §252EO §258
Rechtssatz: Die Ansicht, daß dem Pfandgläubiger nur die Pfandvorrechtsklage nach § 258 EO hinsichtlich des stritten Zubehörs zu einer Liegenschaft zustehe, vernachlässigt den Umstand, daß es bei der Verwertung von Liegenschaftszubehör im Rahmen einer Fahrnisexekution ja nicht nur darum geht, daß bei der späteren Verteilung des Erlöses auf das Pfandrecht des Hypothekargläubigers Bedacht zu nehmen ist, es al... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 A1ABGB §294 BEO §252
Rechtssatz: Die den Fahrnissen eigentümliche Mobilität schließt die Zubehöreigenschaft nicht aus, ebensowenig die vorübergehende Entfernung der Nebensache von der Liegenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 57/79 Entscheidungstext OGH 20.02.1980 3 Ob 57/79 7 Ob 508/82 Entscheidungstext OGH 11.02.... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 A1ABGB §294 BEO §252
Rechtssatz: Unter der dem Zubehörverhältnis entsprechenden Verbindung zwischen Haupt- und Nebensache ist eine Verbindung zu verstehen, welche dem Verhältnis der Haupt- und Nebensache entspricht und welche den gewöhnlichen Gebrauch ermöglicht. Es entscheidet die Verkehrsauffassung. Eine feste Verbindung ist nicht immer erforderlich und mitunter durch die Art der Nebensache ausgeschlossen, so zB bei Werkzeugen... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 A1EO §252
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob der die Sache als Zubehör der Liegenschaft Widmende auch Eigentümer der Liegenschaft ist, sondern nur darauf, ob die Sache durch oder anläßlich des Widmungsaktes in das Alleineigentum des bzw der Liegenschaftseigentümer gelangt. Entscheidungstexte 3 Ob 12/80 Entscheidungstext OGH 20.02.1980 3 Ob 12/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 A1ABGB §294 CABGB §294 EEO §252EO §331 EEO §341 ff AEO §341 ff G
Rechtssatz: Das Zubehör zu einem wirtschaftlichen Unternehmen, das Gegestand einer Betriebsliegenschaft ist, ist als Liegenschaftszubehör im Sinne des § 252 Abs 1 EO anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 134/78 Entscheidungstext OGH 21.11.1978 3 Ob 134/78 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVBEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §55EO §252ZPO §477 Z4 D4
Rechtssatz: Die Nichtbeiziehung und Unterlassung der Einvernehmung der Buchberechtigten als am Einstellungsverfahren rechtlich interessierte Dritte stellt keine Nichtigkeit sondern bloß eine Mangelhaftigkeit des Einstellungsverfahrens dar. Entscheidungstexte 3 Ob 134/78 Entscheidungstext OGH 21.11.1... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVAEO §39 Abs1 Z2 IVCEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §45 Abs2EO §140 Abs3EO §145 Abs2EO §252
Rechtssatz: Das im Rahmen einer Fahrnisexekution die Zubehörseigenschaft (§ 39 Abs 1 Z 2 iVm § 252 EO) prüfende Exekutionsgericht hat auch zu prüfen, ob hinsichtlich der fraglichen Liegenschaft nicht bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig ist, in diesem Falle wäre nämlich zur Entscheidung über die Zubehörseigensc... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVBIVEEO §63EO §251EO §252EO §267ZPO §14 C
Rechtssatz: Die in einem Beitrittsverfahren ergangenen Beschlüsse wegen Einstellung der Exekution wegen Exekutionsbefreiungen oder Exekutionsbeschränkungen werden denjenigen Gläubigern gegenüber rechtskräftig, die den Beschluß unangefochten gelassen haben. Der Beitritt begründet kein Rechtsverhältnis iS § 14 ZPO (Heller-Berger-Stix 1647). Ents... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVCEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §63EO §251EO §252ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Nur eine Änderung der Sachlage nach rechtskräftiger Abweisung des Einstellungsantrages rechtfertigt einen neuerlichen Einstellungsantrag. Entscheidungstexte 3 Ob 123/76 Entscheidungstext OGH 24.09.1976 3 Ob 123/76 3 Ob 153/76 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 CABGB §194 EEO §252EO §331 EEO §341 ff AEO §341 ff G
Rechtssatz: Eine Betriebsliegenschaft liegt nur dann vor, wenn die Liegenschaft ausschließlich oder überwiegend dem Betrieb eines bestimmten Unternehmens dauernd gewidmet ist. Es kommt hierbei auf die tatsächliche Widmung der Liegenschaft an, und nicht darauf, ob die Liegenschaft nur für den bestimmten Betrieb geeignet ist oder ob sie auch für andere wirtschaftliche Zwecke ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 CABGB §294 EEO §252
Rechtssatz: Das Zubehör zu einem wirtschaftlichen Unternehmen, das Gegenstand einer Betriebsliegenschaft ist, ist als Liegenschaftszubehör im Sinne des § 252 Abs 1 EO anzusehen (RZ 1957,102). Damit soll verhindert werden, ein Unternehmen auf einer Betriebsliegenschaft dadurch zu entwerten, dass Hauptsache und Zubehör nicht gemeinsam benützt und verwertet werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §252
Rechtssatz: § 252 Abs 1 EO, wonach das auf einer Liegenschaft befindliche Zubehör nur mit dieser selbst in Exekution gezogen werden darf, ist sinngemäß auf das Zubehör zu wirtschaftlichen Unternehmungen, die auf Betriebsliegenschaften betrieben werden, anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 152/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 152/74 EvBl 1975/78 S 157 = ... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte mit Beschluß vom 3. April 1973, eine Reihe von Exekutionen - darunter auch die Exekutionen E 538/73, E 726/73 und E 837/73 der betreibenden Partei Firma Emil E - in Ansehung der PZ 4, 11, 14, 15 und 18 bis 20, gemäß §§ 39 Abs. 1 Z. 2, 252 EO, auf Antrag der beiden Verpflichteten "bzw." von Amts wegen ein. Hinsichtlich der PZ 16 und 17 wurde der auf § 251 Z. 6 EO gestützte Einstellungsantrag der Verpflichteten hingegen abgewiesen. Dieser Beschluß wurde von der b... mehr lesen...
Auf Antrag des betreibenden Gläubigers bewilligte das Erstgericht gegen die Verpflichtete die Exekution durch Pfändung des der Verpflichteten an den 62.653/100.000stel Anteilen des Renatus K an der Liegenschaft EZ 34 KG Bad 1 zustehenden Fruchtgenußrechtes. Die Entscheidung über den Antrag auf Verwertung dieses Rechtes durch Zwangsverwaltung wurde vorbehalten. Bei der Tagsatzung zur Einvernehmung der Parteien über den Verwertungsantrag sprach sich die Verpflichtete gegen die beant... mehr lesen...
Norm: EO §252EO §331 EEO §341 ff AEO §341 ff G
Rechtssatz: § 252 EO darf auf das Zubehör (Sachgüter, Rechte etc) von wirtschafltichen Unternehmungen (§§ 331, 341 ff EO), wozu Betriebliegenschaften nicht gehören, nicht sinngemäß angewendet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 205/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 205/73 SZ 46/123 = MietSlg 25609 = EvBl 1974/199 S 440 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 EEO §252
Rechtssatz: Bilder, Perserteppiche, Standuhr usw zur Raumausstattung eines Gästeheimes können dessen Zubehör sein. Entscheidungstexte 3 Ob 152/72 Entscheidungstext OGH 30.01.1973 3 Ob 152/72 RZ 1973/73,52 = HS 8069 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003782 Do... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte zur Hereinbringung der Forderung von DM 35.000.- samt Nebengebühren die Exekution durch Pfändung der von den beiden Verpflichteten in N betriebenen Gewerbe samt Gewerbeberechtigungen bzw Konzessionen uzw des Lohnfuhrwerksgewerbes des Erstverpflichteten und des Weingroßhandels-, Sodawasser- und Limonadenerzeugungs-, Platzfuhrwerks- und des Gast- und Schankgewerbes der Zweitverpflichteten. In Abänderung dieses Beschlusses wies das Rekursgericht den Exekution... mehr lesen...
Norm: EO §252EO §331 ff
Rechtssatz: Auf radizierte Gewerbe ist als Zubehör der betreffenden Liegenschaft eine abgesonderte Exekution nach §§ 331 ff EO unzulässig. Auf diese Gewerbe kann nur im Wege der Exekution auf die Liegenschaft gegriffen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 100/72 Entscheidungstext OGH 28.09.1972 3 Ob 100/72 SZ 45/101 = EvBl 1973/67 S 155 = JBl 1973,618 (kri... mehr lesen...
Norm: EO §37 AcEO §37 AdEO §65 BEO §252
Rechtssatz: Der außenstehende Dritte, der ein Eigentumsrecht an Zubehörgegenständen behauptet, ist zwar am Zwangsversteigerungsverfahren nicht beteiligt und hat keine Parteistellung, wohl aber steht im die Klage nach § 37 EO zu, wenn auch ein amtswegiges Verfahren in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 136/71 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 EEO §37 OEO §140 Abs3EO §252
Rechtssatz: Die Feststellung der Zubehöreigenschaft von Fahrnissen im Rahmen einer Fahrnisexekution hat keine Bindungswirkung für einen Rechtsstreit gemäß § 37 EO, den der Käufer dieser Fahrnissse gegen den betreibenden Gläubiger im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens gegen denselben Verpflichteten betreffend die die Hauptsache bildende Liegenschaft führt. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 23. Dezember 1966 setzte der Erstrichter den Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaft EZ. 627 KG. M. ausschließlich des Zubehörs mit dem Betrag von 17.851.600 S und den Wert des Zubehörs mit 3.859.000 S endgültig fest. Infolge Rekurses des Verpflichteten hob das Rekursgericht diesen Beschluß auf und verwies die Sache zur Ergänzung des Verfahrens und und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück. Der Erstrichter habe die vom Sachverständigen Ing. B. unt... mehr lesen...
Norm: EO §252
Rechtssatz: Wurde ein Betrieb dauernd stillgelegt, so kann die Zubehörseigenschaft der Maschinen, die früher in dem nunmehr stillgelegten Betrieb verwendet wurden, nicht durch die Annahme aufrecht erhalten werden, diese Maschinen könnten einem andersgearteten Betrieb dienen. Entscheidungstexte 3 Ob 39/68 Entscheidungstext OGH 10.04.1968 3 Ob 39/68 Veröff: SZ ... mehr lesen...
Auf Grund des Wechselzahlungsauftrages vom 6. August 1964 wurde der betreibenden Partei zur Sicherung einer Forderung von 102.375 S samt Kosten die Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung von Fahrnissen der verpflichteten Partei bewilligt und u. a. die im Pfändungsprotokoll unter den Postzahlen 20 bis 143 angeführten Gegenstände gepfändet. Es handelt sich hiebei um Büroeinrichtungsgegenstände und Maschinen, die im Webereibetrieb der verpflichteten Partei Emanuel P. verwendet wurde... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 EEO §252
Rechtssatz: Für die Zubehöreigenschaft von Fahrnissen ist der Zeitpunkt der Pfändung maßgebend. Entscheidungstexte 3 Ob 124/66 Entscheidungstext OGH 19.10.1966 3 Ob 124/66 SZ 39/174 = EvBl 1967/68 S 75 3 Ob 58/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 3 Ob 58/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 A1EO §252
Rechtssatz: Als Zubehör einer Liegenschaft widmen kann der Eigentümer der Fahrnisse, auch wenn er nicht Alleineigentümer der Liegenschaft ist; es bedarf hiebei keiner Übergabe der Fahrnisse an den Liegenschaftsmiteigentümer. Entscheidungstexte 3 Ob 124/66 Entscheidungstext OGH 19.10.1966 3 Ob 124/66 Veröff: SZ 39/174 = EvBl 1967/68 S 75 ... mehr lesen...
Norm: EO §252
Rechtssatz: Erst dann, wenn ein Unternehmen in einer Weise weggefallen ist, daß die Liegenschaft sowohl unter dem jetzigen Eigentümer als auch unter einem zukünftigen Eigentümer unter keinen Umständen des Zubehörs mehr bedarf, liegt eine gänzliche und dauernde Betriebseinstellung vor, die zur Aufhebung der Zubehörseigenschaft führt. Wird eine Betriebsliegenschaft verpachtet, dann kann aus dem Grunde allein, daß die Pfandgegenständ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 FABGB §448EO §252
Rechtssatz: Die vertragsmäßige Bestellung dinglicher Rechte an Zubehör ist dann möglich, wenn durch einen Willensakt des Verfügungsberechtigten die Zubehöreigenschaft aufgehoben wird, wenn das Zubehör von der Hauptsache getrennt wird und die wirtschaftliche Dienstbestimmung beendet ist. (Hier: Verpfändung von Liegenschaftszubehör). Entscheidungstexte 1 Ob 84/6... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 FEO §39 Abs2 IIIBEO §39 Abs2 IVCIVEEO §252
Rechtssatz: Die Zubehöreigenschaft ist von Amts wegen zu prüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 31/63 Entscheidungstext OGH 20.03.1963 3 Ob 31/63 3 Ob 136/71 Entscheidungstext OGH 15.12.1971 3 Ob 136/71 Veröff: EvBl 1972/169 S 323 3 Ob 123/76... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 A1EO §252
Rechtssatz: Zubehör einer Liegenschaft sind körperliche Sachen, die, ohne Bestandteil des unbeweglichen Gutes zu sein, nach dem Gesetz oder dem Willen des Eigentümers zum anhaltenden fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt sind und zu diesem Zwecke zur Hauptsache in Beziehung gebracht werden (SZ 11/222). Entscheidungstexte 3 Ob 203/61 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: EO §140EO §252EO §346
Rechtssatz: Festhalten an der Rechtsprechung, dass nach der Beschreibung und Schätzung des Zubehörs im Zwangsversteigerungsverfahren eine Veräußerung von Zubehörstücken grundsätzlich unzulässig ist; ebenso auch Exekution nach § 346 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 467/60 Entscheidungstext OGH 12.12.1960 3 Ob 467/60 EvBl 1961/61 S 100 ... mehr lesen...