Norm
ABGB §294 CRechtssatz
Eine Betriebsliegenschaft liegt nur dann vor, wenn die Liegenschaft ausschließlich oder überwiegend dem Betrieb eines bestimmten Unternehmens dauernd gewidmet ist. Es kommt hierbei auf die tatsächliche Widmung der Liegenschaft an, und nicht darauf, ob die Liegenschaft nur für den bestimmten Betrieb geeignet ist oder ob sie auch für andere wirtschaftliche Zwecke verwendet werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0003741Dokumentnummer
JJR_19740917_OGH0002_0030OB00152_7400000_004