Norm
EO §140Rechtssatz
Festhalten an der Rechtsprechung, dass nach der Beschreibung und Schätzung des Zubehörs im Zwangsversteigerungsverfahren eine Veräußerung von Zubehörstücken grundsätzlich unzulässig ist; ebenso auch Exekution nach § 346 EO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0002816Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008