Norm
EO §39 Abs1 Z2 IIIBRechtssatz
Die Nichtbeiziehung und Unterlassung der Einvernehmung der Buchberechtigten als am Einstellungsverfahren rechtlich interessierte Dritte stellt keine Nichtigkeit sondern bloß eine Mangelhaftigkeit des Einstellungsverfahrens dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0001321Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012