Norm
ABGB §294 ERechtssatz
Die Feststellung der Zubehöreigenschaft von Fahrnissen im Rahmen einer Fahrnisexekution hat keine Bindungswirkung für einen Rechtsstreit gemäß § 37 EO, den der Käufer dieser Fahrnissse gegen den betreibenden Gläubiger im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens gegen denselben Verpflichteten betreffend die die Hauptsache bildende Liegenschaft führt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0001288Dokumentnummer
JJR_19690409_OGH0002_0030OB00032_6900000_002