Norm
ABGB §294 A1Rechtssatz
Die den Fahrnissen eigentümliche Mobilität schließt die Zubehöreigenschaft nicht aus, ebensowenig die vorübergehende Entfernung der Nebensache von der Liegenschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003748Dokumentnummer
JJR_19800220_OGH0002_0030OB00057_7900000_002