Norm: EO §39 IVEEO §249EO §251EO §252
Rechtssatz: Wird nach Verwertung einer beweglichen körperlichen Sache ein Ausscheidungsantrag gestellt, so ist nach dem Zeitpunkt der Pfändung zu entscheiden, ob die Sache auszuscheiden gewesen wäre; nach dem Ergebnis dieser Entscheidung ist zu beurteilen, ob es sich bei dem Verkaufserlös um einen Verteilungserlös handelt oder nicht. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Norm: EO §37 AdEO §252
Rechtssatz: Darüber, ob ein rechtswirksamer Eigentumsvorbehalt zugunsten eines Dritten besteht und die Zentralheizungsanlage daher aus dem Zwangsversteigerungsverfahren auszuscheiden ist, ist nicht im Exekutionsverfahren, sondern im Streitverfahren nach § 37 EO zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 361/60 Entscheidungstext OGH 21.10.1960 3 Ob 361/60 EvB... mehr lesen...
Norm: EO §252
Rechtssatz: Darauf, daß der Bäckereibetrieb - Ertragsstandpunkt aus gesehen - überwiegt, kann es nicht ankommen. Die Widmung für das Unternehmen müßte eine ausschließliche Sache, die Wohnräume daneben an Bedeutung völlig in den Hintergrund treten. Entscheidungstexte 3 Ob 356/59 Entscheidungstext OGH 06.10.1959 3 Ob 356/59 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 CEO §252
Rechtssatz: Zubehör im Sinne der §§ 294 - 297 ABGB sind körperliche Sachen, die, ohne Bestandteil des unbeweglichen Gutes zu sein, nach dem Gesetz oder dem Willen des Eigentümers zum anhaltenden Gebrauch der Hauptsache bestimmt sind und zu ihr in räumliche Beziehung gebracht wurden. Bei der Frage, ob ein Unternehmenszubehör zugleich als Liegenschaftszubehör anzusehen ist, kommt es darauf an, ob die Liegenschaft dem Unte... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 CEO §252
Rechtssatz: Bei der Frage der gänzlichen oder vorübergehenden Stillegung eines Unternehmens kommt es nicht bloß auf den Willen des Widmenden an. Es hängt vielmehr mauch von der Auffassung des Verkehrs ab, ob die einmal einer Betriebsliegenschaft gewidmeten Zubehörsgegenstände weiter der Liegenschaft tatsächlich dienen. Erst dann, wenn ein Unternehmen in einer Weise weggefallen ist, daß die Liegenschaft weder unter dem j... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 BEO §252
Rechtssatz: Die Zubehöreigenschaft hört nicht nur auf, wenn die Hauptsache und die Nebensache untergehen, sondern auch dann, wenn die wirtschaftliche Dienstbestimmung aufhört, sei es, daß die Hauptsache ihren wirtschaftlichen Zweck ändert und ihr nun die Nebensache nicht mehr dient, sei es, daß das Zubehör für einen anderen Zweck als zum Zwecke der Hauptsache bestimmt wird. Eine vorübergehende Stillegung des Betriebes h... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 A1EO §252
Rechtssatz: Es liegt ein Zubehör der Liegenschaft vor, wenn ein Gegenstand dem wirtschaftlichen Zweck einer unbeweglichen Sache tatsächlich dient, dazu dauernd gewidmet ist und in eine entsprechende räumliche Verbindung mit der Liegenschaft gebracht ist, wobei der wirtschaftliche Zweck der Liegenschaft sich aus deren sachlichen Beschaffenheit ergibt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 A1EO §252
Rechtssatz: Die Gegenstände müssen sich nicht unbedingt auf der Liegenschaft selbst befinden, um Zugehör zu sein, es genügt, wenn sie mit der Liegenschaft in fortdauernder Verbindung, wenn sie mit ihr in einem solchen räumlichen Verhätlnis stehen, daß sie dem Zwecke der Hauptsache dienen können. Entscheidungstexte 3 Ob 189/57 Entscheidungstext OGH 10.04.1957... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 EABGB §457EO §144EO §170 Z5EO §252EO §352
Rechtssatz: Die Ausscheidung einer Sache mangels Zubehöreigenschaft ist spätestens bis zur Rechtskraft des Versteigerungsediktes möglich, weil von da an der Schätzwert der Liegenschaft endgültig festgestellt ist und jene Personen, die mit ihren Forderungen auf das Meistbot gewiesen sind, das Recht erlangen, daß der Befriedigungsfonds nicht geschmälert wird. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §294cEO §140 Abs3EO §252
Rechtssatz: Zur Frage der Auswirkung der gewerbebehördlichen Betriebsstillegung auf die Zubehöreigenschaft des Inventars. Entscheidungstexte 3 Ob 275/55 Entscheidungstext OGH 25.05.1955 3 Ob 275/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0002875 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 ffEO §140 Abs3EO §252
Rechtssatz: Zur Frage der Zubehöreigenschaft der Einrichtung eines Tischlereibetriebes hinsichtlich des Unternehmens und der Liegenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 275/55 Entscheidungstext OGH 25.05.1955 3 Ob 275/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0002874 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §296EO §252
Rechtssatz: Zur Zubehöreigenschaft von Kraftwagen bezüglich einer Liegenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 837/54 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 3 Ob 837/54 EvBl 1955/209 S 342 3 Ob 152/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 152/74 SZ 47/96 Europea... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 ffEO §39 Abs2 IIIBEO §39 Abs2 IIIHEO §39 Abs2 IVBEO §39 Abs2 IVEEO §252
Rechtssatz: Rekurslegitimation eines Hypothekargläubigers gegen Beschluß bezüglich abgesonderte Exekution von Zubehörgegenständen. Entscheidungstexte 3 Ob 937/54 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 3 Ob 937/54 EvBl 1955/209 S 342 3 Ob 115/59 Entscheidung... mehr lesen...
Die Klägerin macht mit ihrer Pfandvorrechtsklage nach § 258 EO. geltend, daß ihr die Firma E. mit Pfandvertrag vom 26. November 1948 die Liegenschaften EZ. 7 Gb. K. und EZ. 73 Gb. H. samt tatsächlichem und rechtlichem Zubehör zur Sicherstellung des von ihr der Firma E. eingeräumten Kontokorrentkredits verpfändet habe. Im Lastenblatt der beiden Liegenschaften sei daraufhin eine Höchstbetragshypothek von 180.000 S für die Klägerin einverleibt worden. Auf Grund des von der Klägerin gegen... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Bezahlung eines Betrages von 6613.43 S samt Anhang mit folgender Begründung: Die Klägerin habe den Ehegatten Franz und Justine K., den Eigentümern der Liegenschaft EZ. 159 KG. X, auf der diese eine Sauerkrautfabrikation betrieben, Darlehen gewährt, zu deren Sicherstellung die Eheleute K. der Klägerin Kredithypotheken über Beträge von zusammen 204.000 S einräumten, die auf der Liegenschaft grundbücher... mehr lesen...
Norm: ABGB §294EO §252
Rechtssatz: Kein Verzicht auf Zubehöreigenschaft durch "Mobilarexekution" auf diese Gegenstände. Entscheidungstexte 3 Ob 266/54 Entscheidungstext OGH 21.04.1954 3 Ob 266/54 EvBl 1955/41 S 85 = SZ 27/108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003671 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: ABGB §294ABGB §1431EO §252
Rechtssatz: Die Führung der Mobilarexekution auf Zubehörgegenstände verwirkt nicht das Recht des benachteiligten Hypothekargläubigers zur Geltendmachung eines Bereicherungsanspruches (condictio indebiti) gegen einen irrtümlich bevorzugten Gläubiger, der durch Zuweisung des Erlöses von Zubehörsgegenständen, die zu einer dann in Zwangsversteigerung gezogenen Liegenschaft gehörten, zum Nachteil des Hypothekargläubi... mehr lesen...
Norm: ABGB §296EO §252
Rechtssatz: Zur Zubehöreigenschaft einer Dreschmaschine und Strohpresse auf kleiner Landwirtschaft mit Lohndruschgewerbe. Entscheidungstexte 3 Ob 197/54 Entscheidungstext OGH 31.03.1954 3 Ob 197/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003807 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: EO §252
Rechtssatz: Daß für eine Ziege mangels Futtervorrats Futter angeschafft werden muß, schließt die Zubehöreigenschaft nicht aus. Entscheidungstexte 2 Ob 222/54 Entscheidungstext OGH 24.03.1954 2 Ob 222/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003802 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6EO §252
Rechtssatz: Schreibmaschine, eiserne Kasse, eiserner Aktenschrank, Rechemaschine und Schreibtische sind Zubehör einer Druckerei. Entscheidungstexte 1 Ob 131/53 Entscheidungstext OGH 11.03.1953 1 Ob 131/53 JBl 1953,350 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0003606 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 EEO §251 Z3EO §252
Rechtssatz: Die Zubehöreigenschaft einer gepfändeten beweglichen Sache ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Pfändung zu beurteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 679/50 Entscheidungstext OGH 17.01.1951 3 Ob 679/50 SZ 24/19 = EvBl 1951/121 S 173 3 Ob 837/54 Entscheidungstext OGH 12.01.1955... mehr lesen...
Auf Antrag der Verpflichteten hat das Erstgericht die unter Postzahl 1 des Pfändungsprotokolles gepfändete trächtige Kalbin als Zubehör der etwa sechs Joch umfassenden landwirtschaftlichen Liegenschaft der Verpflichteten aus der Exekution ausgeschieden und die Exekution eingestellt (§ 252 Abs. 1 EO.). Bei der Pfändung vom 21. August 1950 seien zwei Kühe und drei Schweine als Zubehör der Liegenschaft ausgeschieden worden. Durch den nachträglichen Verkauf einer dieser beiden Kühe seiten... mehr lesen...
Norm: ABGB §294EO §252
Rechtssatz: Das Zubehör, das im Eigentum des Eigentümers der Hauptsache steht, kann Gegenstand einer selbständigen Veräußerung nur dann werden, wenn die körperliche Verbindung oder die örtliche Beziehung zur Hauptsache aufgehoben wird. Vor Aufhebung der Zubehörseigenschaft können weder Eigentum noch andere dingliche Rechte am Zubehör selbständig begründet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §295ABGB §420EO §140 Abs3EO §252
Rechtssatz: Die von einem Handelsgärtner in Töpfen und anderen Behältnissen gezogenen Pflanzen sind kein Zubehör der Liegenschaft. Die in Grund und Boden verwurzelten Pflanzen sind als Zuwachs ein Bestandteil der Liegenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 4/36 Entscheidungstext OGH 17.01.1936 3 Ob 4/36 Veröff: SZ 18/14 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §296EO §252
Rechtssatz: Die in einem landwirtschaftlichen Betriebe vorhandenen, zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlichen Feldfrüchte sind bei der Entscheidung über einen nach § 252 EO gestellten Ausscheidungsantrag ungeachtet des Umstandes als Zubehör zu behandeln, daß sie vom Verpflichteten angeblich einem Dritten verkauft wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 673/34 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §294ABGB §295ABGB §296ABGB §297ABGB §457EO §140 Abs3EO §156 IIIBEO §252RSchO §22
Rechtssatz: Der am Zuschlagstage auf der zwangsweise versteigerten Liegenschaft vorhandene Vorrat an abgesonderten Früchten und Vorräten ist insoweit als ein vom Ersteher mit dem Zuschlag erworbenes Zubehör anzusehen, als der Vorrat zur ordentlichen Bewirtschaftung der Liegenschaft erforderlich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AEO §252
Rechtssatz: Eine Lautsprecheranlage in einem Gasthofbetrieb als Zubehör des Unternehmens und der Liegenschaft, auf der das Gastgewerbe betrieben wird. Entscheidungstexte 3 Ob 516/34 Entscheidungstext OGH 28.06.1934 3 Ob 516/34 SZ 16/137 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1934:RS000380... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 FABGB §418ABGB §467EO §252
Rechtssatz: Das an einem Überbau als beweglicher Sache zwangsweise erworbene Pfandrecht bleibt aufrecht, wenngleich der Überbau in der Folge in ein Zubehör einer unbeweglichen Sache verwandelt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 628/32 Entscheidungstext OGH 22.06.1932 1 Ob 628/32 SZ 14/133 Europ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297aEO §37 AcEO §252EO §258
Rechtssatz: War die als Zubehör beanspruchte Sache zur Zeit der Schätzung und Versteigerung nicht auf der Liegenschaft vorhanden, so kann der Ersteher oder ein Pfandgläubiger die behaupteten Rechte auf das Zubehör nur im Wege der §§ 37 oder 258 EO geltend machen. Entscheidungstexte 3 Ob 393/32 Entscheidungstext OGH 26.04.1932 3 Ob 393/32 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 EEO §252
Rechtssatz: Über die Eigenschaft einer Sache als Zubehör einer Liegenschaft hat im Laufe eines anhängigen Exekutionsverfahrens das Exekutionsgericht im Exekutionsverfahren zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 147/32 Entscheidungstext OGH 23.02.1932 3 Ob 147/32 SZ 14/32 3 Ob 48/70 Entscheidungstext O... mehr lesen...