Norm
ABGB §294 A1Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, ob der die Sache als Zubehör der Liegenschaft Widmende auch Eigentümer der Liegenschaft ist, sondern nur darauf, ob die Sache durch oder anläßlich des Widmungsaktes in das Alleineigentum des bzw der Liegenschaftseigentümer gelangt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003775Dokumentnummer
JJR_19800220_OGH0002_0030OB00012_8000000_001