Norm
ABGB §294 FRechtssatz
Die vertragsmäßige Bestellung dinglicher Rechte an Zubehör ist dann möglich, wenn durch einen Willensakt des Verfügungsberechtigten die Zubehöreigenschaft aufgehoben wird, wenn das Zubehör von der Hauptsache getrennt wird und die wirtschaftliche Dienstbestimmung beendet ist. (Hier: Verpfändung von Liegenschaftszubehör).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0003750Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.06.2020