Norm: EO §213 IIIEO §213 VGBG §32GBG §61 AGBG §94 Abs1 Z3 DGBG §94 Abs1 Z4 E
Rechtssatz: Der Mangel der Angabe der Liegenschaft, bei der die Eintragung vorzunehmen ist, in der Urkunde, auf die sich das Gesuch um Bewilligung der Einverleibung stützt, rechtfertigt die Abweisung des Grundbuchsgesuchs. Wurde die der materiellen Rechtslage entsprechende bücherliche Eintragung aber rechtskräftig bewilligt, muss eine Anfechtung der Einverleibung mit L... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIAEO §213 IIIZPO §411 BdZPO §411 Ca
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines von einer betreibenden Gläubigerin gegen die Verpflichtete erwirkten Leistungsurteils hindert nicht, die behauptete Ungültigkeit des Darlehensvertrages und die Unwirksamkeit des für die Darlehensforderung begründeten Pfandrechtes mit Widerspruch geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 4/80 Entscheidu... mehr lesen...
Ob der versteigerten Liegenschaft ist auf Grund des Schuldscheines und der Pfandbestellungsurkunde vom 29. April 1974/25. April 1975 in COZ 7 im Range der Anmerkung COZ 3 das Pfandrecht für die Darlehensforderung der F-KG von 35 Mill. S - ferner in COZ 8 das Pfandrecht für 12% Zinsen und 16% Verzugs- bzw. Zinseszinsen aus 35 Mill. S einverleibt. Mit dem vollstreckbaren Versäumungsurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Juni 1976, 9 Cg 286/76, wurden die Verpflichtete und eine Mits... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 KEO §213 IEO §213 IIIEO §213 VEO §231ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Im Meistbotsverteilungsbeschluss wird über das auf Zuweisung eines bestimmten Betrages aus der Verteilungsmasse gerichtete Begehren entschieden, die Bereicherungsklage enthält hingegen das Begehren, den durch Zuweisung eines Betrages aus der Verteilungsmasse Bereicherten zur Herausgabe dieses Betrages an den Kläger zu verurteilen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Die am 9. Feber 1977 gemeinsam versteigerten und Dipl.-Kfm. R um das Meistbot von 4 510 000 S zugeschlagenen Hälfteanteile der Liegenschaften EZ 44 und 45 KG W sind mit dem Simultanpfandrecht des Erstehers für einen Höchstbetrag von 2 220 000 S zur Sicherstellung aller Forderungen, die "aus dem Titel des Schadenersatzes wegen Nichtbezahlung des Benützungsentgeltes" entstehen können, belastet (COZ 43 in EZ 44 und COZ 41 in EZ 45). Zur Meistbotsverteilung meldete der Ersteher in der büc... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIIEO §224
Rechtssatz: Das Erlöschen des Rechtsverhältnisses (hier Kautionshypothek) ist bei der Meistbotsverteilungstagsatzung mit Widerspruch geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 111/78 Entscheidungstext OGH 26.09.1979 3 Ob 111/78 SZ 52/141 3 Ob 36/97h Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3 Ob 36/97h Einschrä... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVEEO §210 IVGEO §213 V
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit einer Forderungsanmeldung sind auch die zum Nachweis der Ansprüche dienenden, spätestens bei der Verteilungstagsatzung vorgelegten Urkunden zu berücksichtigen, soweit deren Inhalt durch einen den Grundbuchsstand richtig wiedergebenden Grundbuchsauszug gedeckt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 1/79 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIBEO §213 III
Rechtssatz: Falls ein Gläubiger seine pfandrechtlich sichergestellte Forderung anmeldet, kann die verpflichtete Partei dagegen gar nicht Widerspruch erheben. In einem derartigen Fall fehlt jede sachliche Rechtfertigung dafür, aus der Unterlassung eines Widerspruches seitens des Verpflichteten, dessen Einverständnis zu einer dem Gesetz widersprechenden und überdies vom Gläubiger nach dem Inhalt seiner Anmeldung gar n... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §213 IIIEO §213 VEO §234
Rechtssatz: Die zur Bescheinigung der angemeldeten Forderung gemäß § 210 EO erforderlichen Urkunden hat der Gläubiger spätestens bei der Verteilungstagsatzung vorzulegen. Die Nichtbeachtung dieser zwingenden Formvorschrift kann ein Berechtigter trotz Unterlassung des Widerspruches mit Rekurs bekämpfen. Entscheidungstexte 3 Ob 189/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIIEO §213 VEO §234
Rechtssatz: Der Rekurs der zur Verteilungstagsatzung nicht erschienenen Berechtigten ist lediglich dann unstatthaft, wenn die Anfechtung aus Gründen geschieht, die nur bei der Verteilungstagsatzung wirksam mittels Widerspruches geltend gemacht werden konnten (Heller-Berger-Stix; Komm zur EO 4. Aufl - S 1598). Entscheidungstexte 3 Ob 189/75 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §213 VEO §219EO §224EO §234
Rechtssatz: Wird eine durch eine Kredit- oder Kautionshypothek sichergestellte Forderung durch Barzahlung berichtigt, obwohl sie nicht bescheinigt ist (§ 210 EO) steht das Rekursrecht auch den Berechtigten zu, die zur Teilnahme an der Nachtragsverteilung des richtigerweise zinstragend anzulegenden Barbetrages berechtigt sind. In einem solchen Fall ist es nicht unbedingt erforderlich, da... mehr lesen...
Norm: AnfO §10EO §213 IEO §213 IICEO §213 IIIEO 231
Rechtssatz: Die Form der Geltendmachung der Anfechtung gemäß § 10 AnfO im Meistbotsverteilungsverfahren richtet sich nach den Regeln des Exekutionsrechtes. Die Anfechtung ist daher mittels Widerspruches bei der Verteilungstagsatzung geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 82/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 82/74 ... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIDEO §213 VEO §234
Rechtssatz: Dem Ersteher steht das Widerspruchs- und Rekursrecht gegen die Berücksichtigung des Bestandrechtes und die Feststellung des Deckungskapitales zu. Entscheidungstexte 3 Ob 82/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 82/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0003163 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §210 IVAEO §213 VEO §217 Abs2EO §308 BEO §308 D4
Rechtssatz: Der Überweisungsgläubiger ist rekurslegitimiert im Verteilungsverfahren, da nur mehr er zur Geltendmachung des Anspruches des Verpflichten auf die gepfändete Hyperocha nach Maßgabe seines Pfandrechtes bis zur Höhe seiner vollstreckbaren Forderung berechtigt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 145/74 Entscheidungstext... mehr lesen...
Mit dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 12. März 1974, verteilte das Erstgericht auf Grund des Ergebnisses der am 20. Feber 1974 durchgeführten Verteilungstagsatzung das für die Liegenschaft der Elfriede S, EZ 1969 KG, am 3. Oktober 1973 erzielte Meistbot von 715.000 S samt Meistbots- und Fruktifikatszinsen. Laut Punkt 9 des Abschnitt 1 B dieses Beschlusses entfällt auf die Verpflichtete eine Hyperocha von insgesamt 34.216.65 S. Von diesem Betrag wurde a) dem Wilhelm Sch. auf Grund d... mehr lesen...
Norm: EO §146EO §210 IVAEO §212EO §213 V
Rechtssatz: Die Feststellung, ob eine Hypothek bzw die durch diese gesicherte Forderung noch zu Recht besteht oder schon erloschen ist, ist bei sonstigem Verstoß gegen zwingende Grundsätze des Verteilungsverfahrens nicht Gegenstand der Versteigerungsbedingungen. Die Prüfung und Entscheidung, ob und inwieweit eine Pfandforderung im Verteilungsverfahren (als erloschen) unberücksichtigt zu bleiben hat, ist ... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte mit Beschluß vom 10. Oktober 1972, GZ E 2/71-106, das Meistbot für die am 7. Juli 1972 versteigerte Liegenschafts EZ 104 KG L. Die Verteilungsmasse wurde mit 200.000 S (Meistbot) zuzüglich der Fruktifikatszinsen (in unbestimmter Höhe) ausgewiesen. Aus dem Kapitalsbetrag (200.000 S) erhielten zugewiesen (Punkt I): A. als Vorzugspost: die Stadtgemeinde Bad I 113.20 S. B. in der bücherlichen Randordnung: 1. die Volksbank Bad G reg. Genossenschaft mit beschränkte... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §213 VEO §231ZPO §182
Rechtssatz: Zwar ist ein nicht genügend individualisiert erhobener Widerspruch in der Regel nicht zu berücksichtigen, doch obliegt dem Richter gem § 182 ZPO die Pflicht zur Anleitung der Parteien zu einem entsprechenden Vorbringen bei mündlicher Anmeldung. Entscheidungstexte 3 Ob 30/73 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 3 Ob 30/73 SZ 46/29 ... mehr lesen...
Norm: EO §213 VEO §234ZPO §526 B1
Rechtssatz: Die Außerachtlassung zwingender Verfahrens- und von Amts wegen zu beachtenden Verteilungsgrundsätze sind bei der Erledigung des Revisionsrekurses von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 30/73 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 3 Ob 30/73 SZ 46/29 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §213 IIBEO §213 VZPO §514 B
Rechtssatz: Rechtsschutzinteresse des Verpflichteten an der Bekämpfung des Meistbotsverteilungsbeschlusses, wenn er im Umfang seines Widerspruchsrechtes (§ 213 EO) die Zuweisung an einen Gläubiger mit der Behauptung bekämpft, daß ein Gläubiger mit besserem Recht zum Zuge kommen soll. Entscheidungstexte 3 Ob 151/72 Entscheidungstext OGH 12.01.... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §183 Abs3EO §213 IIBEO §213 V
Rechtssatz: Die Unterlassung der Entscheidung über einen Antrag nach § 183 Abs 4 EO bildet dann kein zulässiges Beschwerdeinteresse eines Rekurses des Verpflichteten gegen den Meistbotverteilungsbeschluß mehr, wenn die Zuschlagserteilung bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 151/72 Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIAEO §213 VEO §234
Rechtssatz: Zeigt der Rekurs erhebende Berechtigte zwar einen Verstoß gegen Verteilungsgrundsätze auf, so hat es dennoch bei der getroffenen Verteilung zu bleiben, wenn der anfechtende Gläubiger auch bei richtiger Verteilung nicht zum Zuge gekommen wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 26/71 Entscheidungstext OGH 04.05.1971 3 Ob 26/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 FEO §213 III
Rechtssatz: Das Einverständnis zwischen Zedentin und Zessionarin über Art und Umfang der Forderungsanmeldung im Zwangsversteigerungsverfahren, das seinen sichtbaren Ausdruck darin gefunden hat, daß die klagende Partei als Nachhypothekarin ungeachtet der vorausgegangenen Zession den ihr offenstehenden Widerspruch nach § 213 EO unterlassen hat, stellt seiner Rechtsnatur nach eine Rückzession des Ersatzanspruches dar.... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §213 IIAEO §213 V
Rechtssatz: Das Widerspruchs- und Rekursrecht einer bestimmten Person setzt voraus, daß sie bei Erfolg zum Zuge kommt bzw, sofern es sich nicht um die Verteilung handelt, in ihren Interessen verletzt ist (SZ 15/59, JBl 1967,154, JBl 1968,578). Entscheidungstexte 3 Ob 40/69 Entscheidungstext OGH 07.05.1969 3 Ob 40/69 QuHGZ 1970,223 ... mehr lesen...
Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 7. Februar 1961 die Liegenschaft EZ. 413 KG. R., verkaufte aber in der Folge mehrere Anteile hievon an verschiedene Personen, sodaß ihm zuletzt nur mehr 259/670-tel Anteile verblieben. Diese wurden im Zuge einer gegen ihn geführten Zwangsversteigerung je zur Hälfte dem Frank Anton W. und der W.-Gesellschaft m. b. H. zugeschlagen. Auf Grund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 14. Januar 1965 wurde am 18. Januar 1965 die Zuschlagsertei... mehr lesen...
Norm: ABGB §469ABGB §1369EO §156 IEO §156 IIBEO §159EO §213 V
Rechtssatz: Durch die Zuschlagserteilung verliert der Liegenschaftseigentümer sein Eigentum; er kann daher nur noch gemäß den §§ 213, 230 EO vorgehen, aber keine Hypothekenlöschung mehr begehren und hat auch kein Verfügungsrecht nach § 469 ABGB, letzteres steht zumindest hinsichtlich der in Anrechnung auf das Meistbot übernommenen Hypotheken dem Ersteher zu. In der Zeit zwischen Erte... mehr lesen...
Im Lastenblatt der EZ. 561 der KG. P. im Gerichtsbezirk L. ist unter OZ. 48 im Rang der Anmerkung OZ. 16 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von 600.000 S zur Sicherstellung der Forderung der Irmgard K. und der Elfriede H. gegen Adalbert K. auf Schad- und Klagloshaltung hinsichtlich aller Schulden des von Adalbert K. übernommenen Unternehmens der Firma K. & Co. einverleibt. Auf dieses Pfandrecht sind weitere Afterpfandrechte für die Forderungen der A.- Gesellschaft m. b. H. und de... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §213 IIIEO §213 VEO §234ZPO §514
Rechtssatz: Der Umstand, dass das Pfandrecht eines Gläubigers mit einem Afterpfandrecht, dessen Betrag den des Hauptpfandrechtes übersteigt, belastet ist, steht seiner Befugnis, den Verteilungsbeschluss mit Rekurs anzufechten, nicht im Wege. Entscheidungstexte 3 Ob 105/65 Entscheidungstext OGH 24.08.1965 3 Ob 105/65 Veröff: SZ 38/1... mehr lesen...
I. Das Erstgericht versteigerte zunächst am 28. September 1961 zu E 12/62 die Liegenschaft EZ. 555 der KG. T. um den Betrag von nur 600 S. Am 5. September 1963 erfolgte dann die kridamäßige Versteigerung der Liegenschaften EZ. 300, KG. L. und EZ. 21 KG. K. Beide Liegenschaften wurden gemäß den Versteigerungsbedingungen auf die Objekte I. bis XVI. aufgeteilt und einzeln ausgeboten. Die Summe aller bei der zweiten Versteigerung erzielten Meistbote betrug 3.915.850 S, der zu verteilend... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIIEO §213 VEO §234EO §286
Rechtssatz: Ein Fehler bei der für das materielle Pfandrecht entscheidenden Identifizierung der Pfandobjekte hinsichtlich der finanzämtlichen Pfandrechte und der gerichtlichen Pfandrechte (§ 567 Geo) ist nach dem Wortlaut des § 213 EO kein Gegenstand eines Widerspruches. Daher kommen diesbezüglich die Rekursbeschränkungen des § 234 EO hier nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...