Norm
EO §65 BRechtssatz
Der Umstand, dass das Pfandrecht eines Gläubigers mit einem Afterpfandrecht, dessen Betrag den des Hauptpfandrechtes übersteigt, belastet ist, steht seiner Befugnis, den Verteilungsbeschluss mit Rekurs anzufechten, nicht im Wege.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0002229Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012