Begründung: Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3054 Grundbuch ***** waren die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte. Aufgrund eines Erbteilungsübereinkommens war für den Beklagten auf der Liegenschaft ein Pfandrecht für eine Erbteilsforderung einverleibt. Aufgrund einer freiwilligen Feilbietung der gemeinschaftlichen Liegenschaft kam es zu einem Versteigerungsverfahren gemäß § 352 EO. Mit Beschluss vom 1. Juli 2005, GZ 10 E 30/04f-33, wurde die Liegenschaft der Klägerin zugeschla... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Grundbuchsantrag begehrt die Antragstellerin als Legatarin nach dem verstorbenen bücherlichen Eigentümer der Liegenschaft EZ 438 Grundbuch ***** die Einverleibung der Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechts auf dieser Liegenschaft. Zur Anspruchsbegründung legte sie eine Amtsbestätigung des Bezirksgerichts Bregenz vom 23. 4. 2008 mit Rechtskraftbestätigung vor, welchem Beschluss allerdings nicht zu entnehmen war, auf welcher Liegenschaft die Di... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte eine gegenüber der Forderung der Beklagten vorrangige Forderung aus einer Höchstbetragshypothek im Verteilungsverfahren angemeldet. Die Vorlage einer Saldomitteilung unterblieb. In der Verteilungstagsatzung erhob die Beklagte Widerspruch gegen die Zuweisung des Meistbots an die Klägerin mangels vorgelegter Urkunden, somit aus rein formalen Gründen. Das Exekutionsgericht berücksichtigte die Forderung der Klägerin im Meistbotsverteilungsbeschluss nicht, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über Betreiben der beklagten Partei war beim Bezirksgericht I***** zu 8 E 50/03a ein Verfahren zur Zwangsversteigerung dreier Miteigentumsanteile des Verpflichteten anhängig. Nachstehende Pfandrechte waren auf diesen Miteigentumsanteilen einverleibt: 1. Zu C-LNr 15 ob den Anteilen B-LNr 2 und 3 zugunsten der klagenden Partei ein Pfandrecht im Betrag von 1,000.000 S (= 72.672,83 EUR), 2. zu C-LNr 23 ob den Anteilen B-LNr 2, 3 und 4 zugunsten der R***** ein Pfandr... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Im Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Verpflichteten wurde dessen das Versteigerungsobjekt bildende Liegenschaft dem Ersteher um 180.000 EUR zugeschlagen. Zugunsten der Revisionsrekurswerberin, die dem Versteigerungsverfahren nicht als betreibende Partei beigetreten ist, sind im Grundbuch die folgenden exekutiven Pfandrechte eingetragen: a) unter CLNR 15a aufgrund des Urteils vom 26. Mai 1997 für die vollstreckbare Forderung von nunmehr 9.593,73 EUR an Kapital sam... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 55.594,72 EUR = 765.000 S aus der Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. Die betreffende Wohnungseigentümergemeinschaft (im Folgenden nur WEGem) meldete mit Schriftsatz ON 53 eine unter Anführung der jeweiligen Aktenzahlen in neun Einzelpositionen nach Kapital, Kosten und Zinsen näher aufgeschlüsselte Forderung von insgesamt 184.879,24 S Kapital, 176.189,47 S Kosten und 35... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei die EO idF vor der EO-Nov 2000 anzuwenden ist. Gegenstand ist die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei die EO in der Fassung vor der EO-Nov 2000 anzuwenden ist. Die Revisionsrekurswerberin, die in der Meistbotsverteilungstagsatzung keinen Widerspruch erhoben hatte, bekämpft die Zuweisung von älteren als dreijährigen Zinsen an die betreibende Partei im Rahmen einer einverleibten Höchstbetragshypot... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 1,376 Mio S (= 99.997,82 EUR) aus der kridamäßigen Versteigerung der Anteile BLNr 8-22 sowie 25-27 der EZ 1059 *****. Das Erstgericht wies als Vorzugsposten dem Masseverwalter 177.175,28 S (= 12.875,83 EUR) und in der bücherlichen Rangordnung der R***** AG als Rechtsnachfolgerin der Pfandgläubigerin B***** AG im Rang des in CLNR 14 einverleibten Pfandrechts im Höchstbetrag von 13,6 Mio S (= 988.350,54 EUR) den Meistbotsre... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist bei der Verteilung des Meistbots von 3 Mio S aus der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft die Zuteilung an eine näher bezeichnete, der Zwangsversteigerung beigetretene Pfandgläubigerin, zu deren Gunsten zu C-LNR 10 (TZ 2031/86) unter Einräumung eines Vorrangs aufgrund des Schuldscheins und der Pfandurkunde vom 13. März 1986 das Pfandrecht für eine Forderung von 279.400 S samt 9 %, 14 % Verzugszinsen, 10 % Zinseszinsen und eine Nebengebührensicherstellung v... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahren wurde eine Liegenschaft des Verpflichteten zwei Erstehern je zur Hälfte zum Meistbot von 1,95 Mio S zugeschlagen. Zur Meistbotsverteilung meldete eine Bank im Rang ihres Höchstbetragspfandrechts über 520.000 S eine Forderung von 285.903,96 S an, die aus einem der Revisionsrekurswerberin per 3. November 1994 eingeräumten Privatkredit von 400.000S resultiere, für den der Verpflichtete die Haftung als Mitschuldner übernommen und... mehr lesen...
Norm: EO §213 V
Rechtssatz: Über einen im Verteilungsverfahren erhobenen Widerspruch ist keine gesonderte Sachentscheidung zu treffen. Die in einem besonderen Punkt des Verteilungsbeschlusses überflüssigerweise dennoch gefällte Sachentscheidung über einen Widerspruch ist nicht gesondert anfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 224/01i Entscheidungstext OGH 24.10.2001 3 Ob 224/01i ... mehr lesen...
Norm: EO §213 IICKO §105KO §109KO §120 Abs2
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist an sein im Konkurs abgegebenes Forderungsanerkenntnis gebunden; er kann im Rahmen der Meistbotsverteilung der Zuweisung dieser Forderung an den Konkursgläubiger und Absonderungsberechtigten nicht widersprechen. Entscheidungstexte 8 Ob 271/00m Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 271/00m Veröff: SZ 74/1... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 6.5.1992 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümerin einer Liegenschaft, ob derer folgende Pfandrechte verbüchert waren: a) unter L-NR 2a und b auf Grund des Kaufvertrags vom 30.11.1978 zu Gunsten der Aurelia S***** das Pfandrecht für die Forderung von S 27 Mio samt 12 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S 5 Mio; b) unter C-LNR 2e bis l die Übertragung des Pfandrechts hinsichtlich Forderungen vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurswerberin hat nur den erstinstanzlichen Beschluss auf Verteilung des Meistbots mit Rekurs bekämpft; den ihren Antrag auf Zuerkennung eines Ersatzanspruchs gemäß § 222 Abs 3 und 4 EO bzw Einverleibung einer Ersatzhypothek an einer anderen Liegenschaft abweisenden Beschluss hat sie nicht bekämpft. Die Revisionsrekurswerberin hat nur den erstinstanzlichen Beschluss auf Verteilung des Meistbots mit Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: In der Gläubigerversammlung vom 13. 12. 1995 schloss die Gemeinschuldnerin mit ihren Gläubigern einen Zwangsausgleich. Dessen Punkt 3) lautet gemäß der in der Zwangsausgleichstagsatzung vom 13. 12. 1995 (ON 1171/13) erfolgten Verbesserung: "Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote zahlbar binnen 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches, wobei das Erfordernis hiefür sowie für die Bezahlung sämtlicher Massekosten und Massef... mehr lesen...
Norm: EO §213 VEO §215EO §216EO §217EO §229 Abs1EO §234
Rechtssatz: Die Rechtskraftwirkung des Verteilungsbeschlusses erstreckt sich nur auf die Verteilung der Masse (§ 215 EO), nicht aber auf den Ausspruch nach § 229 Abs 1 letzter Halbsatz EO über die Tilgung der Ansprüche. Ein materiell unrichtiger Ausspruch über die Höhe der unberichtigt gebliebenen Restforderungen ist also für ein späteres Verteilungsverfahren nicht präjudiziell. Ein dabei ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 15. 5. 1991, wurde über das Vermögen des Erstverpflichteten der Konkurs eröffnet. Eine Liegenschaft steht je zur Hälfte im Eigentum des Gemeinschuldners und seiner Ehegattin. Für die Revisionsrekurswerberin ist unter CLNR 1a ein Pfandrecht für die Forderung von S 1,300.000,-- sA einverleibt. Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht die kridamäßige Versteigerung des dem Gemeinschuldner gehörenden Hälf... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 12. Jänner 1998 bewilligte das Erstgericht der führenden betreibenden Partei aufgrund der vollstreckbaren Urteile des Landesgerichts Innsbruck vom 7. April und 15. Oktober 1997 sowie des Oberlandesgerichts Innsbruck vom 4. September 1997 wider den Verpflichteten zur Hereinbringung von 400.000 S sA unter anderem die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaften EZ 95 und EZ 414 eines Osttiroler Grundbuchs. Gleichzeitig wurde die Anmerkung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: August S***** war grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** bestehend aus den Grundstücken Nr 1296/4 und 1296/5 mit dem Haus ***** E*****. Am 30. 8. 1992 schloß er mit dem Kläger einen Mietvertrag über die Wohnung "C" in diesem Haus mit nachfolgendem Inhalt ab: 1. Das Mietobjekt befindet sich in ***** E***** und besteht aus einer Wohnung, im Plan als "C" bezeichnet. Nutzfläche der Wohnung 135 m**2; Garten 250 m**2. 2. Das Mie... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Hausverwalterin einer Liegenschaft in Wien, auf der Wohnungseigentum begründet ist. Gegen einen Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft wurde beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein Zwangsversteigerungsverfahren durchgeführt und der Liegenschaftsanteil, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, der beklagten Partei als Ersteher mit Beschluß vom 24.7.1995 zugeschlagen. Die klagende Partei meldete zur Meistbotsverteilung Forderungen in der Höhe ... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIIEO §213 VEO §234
Rechtssatz: Gemäß § 234 EO sind zum Rekurs die zur Verteilungstagsatzung Erschienenen nur im Umfange ihres Widerspruchsrechtes befugt. Überdies steht ihnen der Rekurs nicht zu, wenn sie trotz Anwesenheit keine Einwendungen gegen Rang, Höhe und Bestand der Forderungen bevorrangter Gläubiger erhoben haben. Entscheidungstexte 3 Ob 88/98g Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei hat in der Verteilungstagsatzung als Pfandgläubiger auch des Pfandrechtes ClNr 16 gegen die Berücksichtigung des vorrangigen Pfandrechtes der K***** GmbH & Co KG nur insofern Widerspruch erhoben, als die Anmeldung mangelhaft und unvollständig sei. Demgemäß beantragte sie, den auf diesen Pfandgläubiger entfallenden Betrag zinsentragend anzulegen. Im Verteilungsbeschluß ON 56 vom 15. Oktober 1997 wies das Erstgericht diesem Gläubiger S 281.... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt aufgrund des Wechselzahlungsauftrags des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 2.2.1995, 23 Cg 35/95w, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 2,000.000,-- samt 6 % Zinsen seit 21.1.1995, 1/3 % Provision, der Kosten von S 36.915,95 samt 4 % Zinsen seit 3.2.1995 sowie der mit S 15.070,80 bestimmten Kosten des Exekutionsantrags Exekution durch Zwangsversteigerung der beiden Liegenschaften der verpflichteten Partei EZ 83 und EZ ... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIAEO §213 IIIEO §213 VEO §234 Abs1
Rechtssatz: Beruft sich der Hypothekar für sein Begehren auf Zuweisung bestimmter Verfahrenskosten aus dem Meistbot im Range des Kapitals auf eine im Original vorgelegte Vereinbarung, kann ein anderer Gläubiger die Zuweisung solcher Kosten nur dann anfechten, wenn er dagegen in der Meistbotsverteilungstagsatzung Widerspruch erhob. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die zweitbetreibende Partei gewährte der Verpflichteten zum Jahreswechsel 1992/1993 über Kontonummer 0007-138308 einen Hypothekarkredit von 750.000 S. Dieser wurde aufgrund der Pfandurkunde vom 12. und 22.Jänner 1993 durch Einverleibung von Simultanpfandrechten bis zum Höchstbetrag von 975.000 S ob einer Liegenschaft der Verpflichteten und deren Drittelanteil an einer anderen Liegenschaft jeweils im ersten bücherlichen Rang sichergestellt. Der Unterschied zwischen d... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIIEO §224
Rechtssatz: Ist das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis auf Grund des Gesetzes (hier: Konkurseröffnung) beendet, bedarf es keines Widerspruches um zu verhindern, daß der nicht ausgenützte Teil des Höchstbetrages zinstragend angelegt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 36/97h Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3 Ob 36/97h ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Verlassenschaft des am 14.7.1993 verstorbenen Peter Leopold S***** wurde am 1.3.1995 zu 6 S 391/95g des Handelsgerichtes Wien der Konkurs eröffnet. Die Masseverwalterin beantragte gemäß § 119 KO die Versteigerung der in die Konkursmasse der Verlassenschaft fallenden Liegenschaft EZ ***** KG W*****. Die Masseverwalterin beantragte gemäß Paragraph 119, KO die Versteigerung der in die Konkursmasse der Verlassenschaft fallenden Liegenschaft EZ ***** KG... mehr lesen...