RS OGH 1971/5/4 3Ob26/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1971
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Norm

EO §213 IIA
EO §213 V
EO §234

Rechtssatz

Zeigt der Rekurs erhebende Berechtigte zwar einen Verstoß gegen Verteilungsgrundsätze auf, so hat es dennoch bei der getroffenen Verteilung zu bleiben, wenn der anfechtende Gläubiger auch bei richtiger Verteilung nicht zum Zuge gekommen wäre.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 26/71
    Entscheidungstext OGH 04.05.1971 3 Ob 26/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0003142

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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