Norm
EO §213 IIARechtssatz
Zeigt der Rekurs erhebende Berechtigte zwar einen Verstoß gegen Verteilungsgrundsätze auf, so hat es dennoch bei der getroffenen Verteilung zu bleiben, wenn der anfechtende Gläubiger auch bei richtiger Verteilung nicht zum Zuge gekommen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0003142Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012