RS OGH 1973/3/6 3Ob30/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.1973
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Norm

EO §213 V
EO §234
ZPO §526 B1

Rechtssatz

Die Außerachtlassung zwingender Verfahrens- und von Amts wegen zu beachtenden Verteilungsgrundsätze sind bei der Erledigung des Revisionsrekurses von Amts wegen wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003112

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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