Norm
EO §213 VRechtssatz
Die Außerachtlassung zwingender Verfahrens- und von Amts wegen zu beachtenden Verteilungsgrundsätze sind bei der Erledigung des Revisionsrekurses von Amts wegen wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003112Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012