Norm
EO §213 IIIRechtssatz
Der Rekurs der zur Verteilungstagsatzung nicht erschienenen Berechtigten ist lediglich dann unstatthaft, wenn die Anfechtung aus Gründen geschieht, die nur bei der Verteilungstagsatzung wirksam mittels Widerspruches geltend gemacht werden konnten (Heller-Berger-Stix; Komm zur EO 4. Aufl - S 1598).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0003216Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012