Norm: EO §213 IIDEO §213 VEO §234
Rechtssatz: Der Ersteher ist am Meistbotsverfahren nicht beteiligt und deshalb - trotz Ladung zur Verteilungstagsatzung nach § 209 EO und Zustellung des Verteilungsbeschlusses nach § 229 EO - weder zum Widerspruch noch zum Rekurs legitimiert. Entscheidungstexte 3 Ob 242/60 Entscheidungstext OGH 21.09.1960 3 Ob 242/60 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Liegenschaft EZ 33 KG Z*****, wurde auf Antrag der betreibenden Partei Franz B***** am 3. 3. 1960 zwangsversteigert. In C-PZ 12 ist unter Zahl 974/57 das Pfandrecht für die Forderung der Raiffeisenkasse S***** und Umgebung im Betrage von S 5.000,- sA einverleibt. Bezüglich der C-Postzahlen 1 - 11 enthält der Grundbuchsauszug den Vermerk: gelöscht und Löschungen. Die genannte Pfandgläubigerin hatte das vor dem Versteigeru... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §213 IIIEO §214EO §234
Rechtssatz: Die strittige Frage der Zahlung einer bücherlichen Pfandforderung muß mit Widerspruch geltend gemacht werden, um sich das Rekursrecht zu wahren, und kann nicht durch eine entsprechende Behauptung bei der Forderungsanmeldung zur Meistbotsverteilungstagsatzung ersetzt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 338/60 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIBEO §213 IIIEO §213 VEO §234
Rechtssatz: Hat der Verpflichtete es unterlassen, gegen das Begehren der betreibenden Partei, die länger als drei Jahre vor der Zuschlagserteilung rückständigen Zinsen im Range des Kapitals zuzuweisen, also gegen die Rangordnung dieser älteren Zinsen Widerspruch zu erheben (vgl Entscheidung des OGH ZBl 1933,380, ÖRZ 1936,19), so kann er diesen Umstand auch nicht mehr im Rechtsmittelverfahren nachhole... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIBEO §213 VEO §231
Rechtssatz: Der Verpflichtete ist zum Widerspruch im Meistbotsverteilungsverfahren und zum Rekurs gegen den Meistbotsverteilungsbeschluß nicht berechtigt, wenn eine Hypothekarforderung durch Barzahlung statt durch Übernahme zugewiesen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 489/58 Entscheidungstext OGH 21.01.1959 3 Ob 489/58 ... mehr lesen...
Norm: EO §213 IID
Rechtssatz: Den Erstehern kommt keine Legitimation zu, die Interessen anderer Berechtigter zu vertreten und deshalb Widerspruch zu erheben. Entscheidungstexte 2 Ob 238/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 2 Ob 238/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0003081 Im RIS seit ... mehr lesen...
Auf einer am 19. Oktober 1951 zwangsversteigerten Liegenschaft ist unter C Postzahl 9 das Pfandrecht für die Darlehensforderung des Friedrich E. in der Höhe von 28.000 S samt 4% Zinsen und eine Nebengebührenkaution von 2800 S einverleibt. Nachdem Friedrich E. am 4. Oktober 1951 für diese Forderung Barzahlung verlangt hatte, brachte er in seiner am 12. Feber 1952 zur Meistbotsverteilung erstatteten Anmeldung vor, daß er die Aufwertung seiner Forderung im Sinn der ihrer Sicherstellung z... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIAEO §213 IIIEO §234
Rechtssatz: Wenn die Anfechtung des Meistbotsverteilungsbeschlusses auf eine Gesetzwidrigkeit oder einem Verstoß gegen die allgemeinen Verteilungsgrundsätze der §§ 216, 217 EO gestützt wird, dann sind entgegen dem Wortlaut des § 234 Abs 1 EO auch diejenigen Beteiligten zum Rekurse legitimiert, die in der Verteilungstagsatzung keinen Widerspruch erhoben haben oder nicht anwesend waren. Ents... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIAEO §210 IVAEO §210 IVEEO §210 VBEO §213 VEO §214GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Eine Nebengebührenkaution umfaßt mangels näherer Bestimmungen nur Zinsen und Kosten. Der Exekutionsrichter ist bei der Meistbotsverteilung nicht verpflichtet, auf die Urkundensammlung zurückzugreifen. Bei einer mangelhaften Forderungsanmeldung durch einen rechtsfreundlichen vertretenen Gläubiger ist der Exekutionsrichter nicht verpflichtet, nähere Aufkläru... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIBEO §216
Rechtssatz: Widerspruch des Verpflichteten mit dem Begehren, gemäß der Verordnung BGBl Nr 273/1933 die aus dem Meistbot zuzuweisenden Zinsen herabzusetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 775/34 Entscheidungstext OGH 13.02.1935 3 Ob 775/34 SZ 17/33 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0003183 ... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIIEO §213 VEO §234
Rechtssatz: Umfang des Widerspruchs und Rekursrechtes. Für ein bestimmtes Unternehmen besonders eingerichtet ist eine Liegenschaft dann, wenn schon die äußere Anlage und Gestaltung so beschaffen ist, daß sich die Widmung für ein bestimmtes Unternehmen schon aus der Beschaffenheit des Objektes ergibt. Entscheidungstexte 3 Ob 196/33 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1502EO §213 III
Rechtssatz: Eine etwaige Verjährung muß mit Widerspruch geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 2 Ob 1263/30 Entscheidungstext OGH 20.01.1931 2 Ob 1263/30 SZ 13/11 5 Ob 169/67 Entscheidungstext OGH 25.10.1967 5 Ob 169/67 EvBl 1968/199 S 325 3 Ob 316/02w ... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIC
Rechtssatz: Zur Frage des Widerspruchsrechtes des Masserverwalters im Konkurse des Verpflichteten. Entscheidungstexte 4 Ob 188/30 Entscheidungstext OGH 17.04.1930 4 Ob 188/30 SZ 12/109 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0003091 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: EO §213 III
Rechtssatz: Der Widerspruch kann nicht nur gegen den Bestand der Forderung, sondern auch gegen den rechtsgültigen Bestand des für sie erworbenen Pfandrechtes erhoben werden. Entscheidungstexte 2 Ob 315/28 Entscheidungstext OGH 26.06.1928 2 Ob 315/28 SZ 10/160 3 Ob 4/80 Entscheidungstext OGH 12.03.1980 3 Ob 4/80 ... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIAEO §213 III
Rechtssatz: Die Hypothekargläubiger können aus dem Grunde, daß das Geschäft zwischen dem betreibenden Gläubiger und Verpflichteten wucherisch sei, Widerspruch nicht erheben. Anmerkung SZ 10/148 Entscheidungstexte 1 Ob 547/28 Entscheidungstext OGH 12.06.1928 1 Ob 547/28 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIBEO §213 IID
Rechtssatz: Gegen die Rangordnung kann der Verpflichtete Widerspruch und Rekurs erheben. Der Ersteher ist weder zum Widerspruche noch zum Rekurse berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 1182/27 Entscheidungstext OGH 29.12.1927 3 Ob 1182/27 SZ 9/272 3 Ob 19/65 Entscheidungstext OGH 24.02.1965 3 Ob 19/65 nur: ... mehr lesen...
Norm: EO §213 I
Rechtssatz: Zu § 213 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 216/27 Entscheidungstext OGH 11.05.1927 3 Ob 216/27 SZ 9/211 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0003145 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am 29.05.2012 mehr lesen...
Norm: EO §213 IIAEO §213 III
Rechtssatz: Der Nachhypothekar verliert sein Widerspruchsrecht, wenn der Erfolg seines Widerspruches nicht ihm, sondern einem nicht vollbefriedigten Vorhypothekar zugute käme, mag dieser letztere auch selbst keinen Widerspruch erhoben oder sich mit der Abweisung seines Widerspruches ohne Erschöpfung des Rechtsmittelzuges zufrieden gegeben haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIC
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann unter den Voraussetzungen des § 213 EO sowohl namens des verpflichteten Gemeinschuldners als auch der Konkursgläubiger (als betreibender Gläubiger, Berechtigter) Widerspruch erheben. Entscheidungstexte 2 Ob 578/26 Entscheidungstext OGH 06.07.1926 2 Ob 578/26 SZ 13/214 8 Ob 271/00m E... mehr lesen...