RS OGH 1980/3/12 3Ob4/80, 1Ob536/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1980
beobachten
merken

Norm

EO §213 IIA
EO §213 III
ZPO §411 Bd
ZPO §411 Ca

Rechtssatz

Die Rechtskraft eines von einer betreibenden Gläubigerin gegen die Verpflichtete erwirkten Leistungsurteils hindert nicht, die behauptete Ungültigkeit des Darlehensvertrages und die Unwirksamkeit des für die Darlehensforderung begründeten Pfandrechtes mit Widerspruch geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003134

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten