Norm
EO §213 IIARechtssatz
Die Rechtskraft eines von einer betreibenden Gläubigerin gegen die Verpflichtete erwirkten Leistungsurteils hindert nicht, die behauptete Ungültigkeit des Darlehensvertrages und die Unwirksamkeit des für die Darlehensforderung begründeten Pfandrechtes mit Widerspruch geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003134Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012