Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat, wie sich aus der detailliert geregelten Vorgangsweise - auf die der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 25. April 1997, Zl. 96/02/0227 bereits hingewiesen hat - ergibt, entscheidendes Gewicht darauf gelegt, dass das abgenommene Blut auf gesetz... mehr lesen...
Index: 82/01 Gesundheitsrecht Organisationsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: RSG 1870;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518;StVONov 19te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/02/0227 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber ging bei de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Mai 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. Feber 1995 in Salzburg an einer näher bezeichneten Örtlichkeit ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen gelenkt und sich geweigert, sich um 4.30 Uhr im Landeskrankenhaus Blut abnehmen zu lassen, obwohl er in dringendem Verdacht gestanden sei, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand einen V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;VStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Ein nach einem Verkehrsunfall am selben Tag in einem Krankenhaus einschreitender Polizeiamtsarzt muß zur Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit eines zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluß gestandenen Probanden als befähigt angesehen werden (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;
Rechtssatz: Nach § 5 Abs 5 StVO und § 5 Abs 6 StVo ist weder für die ärztliche Untersuchung noch für die Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes eine erhebliche Verletzung anderer Personen Tatbestandserfordernis. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ungenauigkeit bei der Konkretisierung der Tat in Ansehung von Tatzeit und Tatort haben dann keinen Einfluß auf die Rechtmäßigkeit des Strafbescheides, wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte des Besch und keine Gefahr der Doppelbestraf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs5 Z2 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518;
Rechtssatz: Eine vorangehende "klinische Untersuchung zur Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung" einer aus dem Grunde des § 5 Abs 5 Z 2 StVO zu einem in dieser Bestimmung genannten Arzt gebrachten Person durch den Amtsarzt is... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verletzung von "§ 99/1c i. V.m. 5/5 StVO" mit einer Geldstrafe von S 11.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 11 Tage) bestraft, weil er sich am 16. Juni 1995 gegen 02.00 Uhr in der Innsbrucker Klinik, Unfallstation, geweigert habe, eine Blutabnahme vornehmen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er sich beim Lenken eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkws am gleichen Tag gegen 00.20 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Blutabnahme verletzt iSd § 44a Z 2 VStG § 5 Abs 6 StVO (Hinweis E 25.11.1997, 97/02/0399). Schlagworte Verwaltungsvorschrift Mängel im
Spruch: falsche Subsumtion der Tat European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/24 96/02/0479 2 Stammrechtssatz § 99 Abs 1 lit c idF der 19ten StVO-Nov bezieht sich nur auf § 5 Abs 6 StVO idF der 19ten StVO-Nov. Der dort geregelte Fall betrifft jedoch nur Personen, die nicht... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Perg vom 6. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Dezember 1996 um 22.45 Uhr einen dem Kennzeichnen nach bestimmten PKW an einem näher umschriebenen Ort gelenkt. Nachdem eine Untersuchung der Atemluft auf Grund der beim Unfall erlittenen Serienrippenbrüche des Beschwerdeführers nicht möglich gewesen sei und auf Grund des Alkoholgeruches der Atemluft, der undeutlichen Sprache und der geröteten Augen verm... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 5 Abs 6 StVO idF BGBl 1994/518 kommt es nicht darauf an, ob sich der Beschuldigte anläßlich der Aufforderung zur Blutabnahme des "Sinngehaltes" - also der Tragweite - einer Verweigerung bewußt war. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 44a Z 2 VStG erfordert bei einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 6 StVO idF BGBl 1994/518 nicht die zusätzliche Anführung des § 99 Abs 1 lit c StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020399.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 6 StVO idF BGBl 1994/518 läßt sich nicht entnehmen, daß als wesentliches Sachverhaltselement im
Spruch: des Straferkenntnisses (§ 44a Z 1 VStG) jene Person anzuführen ist, über deren Aufforderung eine Blutabnahme verweigert wurde. Schlagworte Mängel im Sp... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. April 1997 wurde der Beschwerdeführer unter anderem für schuldig befunden, er habe am 11. Juli 1995 um 20.17 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 14... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/02/0227 1 (hier: auch durch ein medizinisches Gutachten kann das Ergebnis der Atemalkoholmessung entspr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. März 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 28. Oktober 1994 um 12.00 Uhr an einem näher bestimmten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei die in einem näher genannten Wachzimmer durchgeführte Atemalkoholuntersuchung am 28. Oktober 1994 um 12.18 Uhr und um 12.27 Uhr bei beiden Messungen jeweils "positive Wert... mehr lesen...
Index: 82/01 Gesundheitsrecht Organisationsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: RSG 1870;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518;StVONov 19te;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber ging bei der Neufassung des § 5 StVO durch die neunzehnte StVO-Novelle von der ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 8. Juli 1996 (Spruchpunkt 2.) wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für schuldig befunden, er habe sich am 3. August 1995 um ca. 23.00 Uhr in einem näher angeführten Krankenhaus gegenüber einem Arzt und einem Organ der Straßenaufsicht geweigert, eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes vornehmen zu lassen, obwohl vermutet hätte werden können, daß er sich anläßlich einer - ... mehr lesen...
Index: 82/01 Gesundheitsrecht Organisationsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: RSG 1870;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518;StVONov 19te; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/02/0554 E 28. Februar 1997
Rechtssatz: § 99 Abs 1 lit c idF der 19ten StVO-Nov bezieht sich nur auf § 5 Abs 6 StVO idF d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. März 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 20. Mai 1991 um 17.00 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen; über ihn wurde eine Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage) verhängt. Gegen diesen Bescheid richte... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;
Rechtssatz: Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach dem Probanden über sein Begehren die abgenommene Blutprobe - aus welchen Gründen auch immer - auszufolgen ist. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutabnahme European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995030081.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 21. Dezember 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 14. Mai 1992 um 0.50 Uhr in Salzburg, H-Straße Nr. 7a, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf öffentlichen Straßen gelenkt und dabei einen Verkehrsunfall, bei dem eine Person erheblich verletzt worden sei, verursacht. Da bei ihr der Verdacht bestanden habe, daß sie das Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe, sei ... mehr lesen...
Index: 82/06 Krankenanstalten90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: KAG 1957 §14;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1539/80 E 10. Dezember 1980 VwSlg 10320 A/1980 RS 1
(hier: daß es sich beim gegenständlichen Unfallkrankenhaus um ein
jederzeit und für jedermann zugängliches Krankenhaus handelt,
reicht für die Beurteilung einer öff Krankenanstalt iSd § 14 KAG
nicht aus). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 5. November 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. Juli 1992 von 21 Uhr bis gegen 21.30 Uhr in Wien 21, Edelsteingasse 1, einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Gegen diesen Bescheid richt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;VStG §3;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0070 3 Stammrechtssatz Auch im Falle eines Nachtrunkes kann der Blutalkoholgehalt zu einer bestimmten Tatzeit ermittelt werden, sofern der Zeitpunkt und die Menge des danach genossenen Alkohols feststehen. Eu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe 1. am 9. September 1992 um 04.15 Uhr auf einer näher beschriebenen Strecke von Wien 7 nach Wien 18 ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz der hiefür erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen sei, sowie 2. sich am selben Tag um 05.55 Uhr in einem örtlich umschriebenen Wachzimmer geweigert, den Alkoholgehalt seiner Atem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/02/0307 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0070 3 Stammrechtssatz Auch im Falle eines Nachtrunkes kann der Blutalkoholgehalt zu einer bestimmten Tatzeit ermittelt werden, sofern der Zeitpunkt und die Menge des danach genossenen Alkoh... mehr lesen...