RS Vwgh 1997/11/25 97/02/0399

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Veröffentlicht am 25.11.1997
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;
StVO 1960 §99 Abs1 litc;

Rechtssatz

Für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 5 Abs 6 StVO idF BGBl 1994/518 kommt es nicht darauf an, ob sich der Beschuldigte anläßlich der Aufforderung zur Blutabnahme des "Sinngehaltes" - also der Tragweite - einer Verweigerung bewußt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997020399.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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