Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, daß er am 19. Dezember 1989 mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten und bereits "ausfuhrverzollten" Lkw-Zug, nachdem er das Ortsgebiet von Salzburg bereits verlassen und die österreichische Grenzkontrolle bereits passiert gehabt habe, zur Durchführung der Einfuhrverzollung seines Ladegutes in die Bundesrepublik Deutschland am Grenzübergang Freilassing/Saalbrücke gestanden sei und der bayrischen Grenzpolizei bereits Reisepaß und "... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art131a;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0155
90/03/0156
90/03/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/01/17 89/03/0311 1 Stammrechtssatz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 28. August 1989 auf Wiederaufnahme des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A vom 5. Juni 1989 abgeschlossenen Verfahrens betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 69 Abs. 1 lit. b AVG 1950 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Aus der Beschwerde und den ihr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs2 litb;KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß das Ergebnis der Untersuchung der Atemluft durch ein Atemalkoholmeßgerät gem § 5 Abs 2a litb StVO nur durch die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerleg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. Jänner 1985 erkannte die Burgenländische Landesregierung den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 10. März 1984 um 18,45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf dem Güterweg Apetlon - Pamhagen von Pamhagen in Richtung Apetlon bis ca. 600 m vor das Ortsgebiet gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a leg. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 18. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 7. Februar 1989 um 20 Uhr im "Gemeindegebiet Kirchschlag/BW, LH 149, Strkm. n, Richtung Wiesmath" ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug gelenkt habe, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Über die gegen diesen Bescheid e... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 1988 wurden dem Beschwerdeführer vier als erwiesen angenommene Taten zum Vorwurf gemacht, wodurch er die Verwaltungsvorschriften der §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1, 4 Abs. 5 und 4 Abs. 1 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) verletzt habe. Es wurden Geld- und Ersatzarreststrafen auf Grund der folgenden angewendeten Gesetzesbestimmungen (in der Reihenfolge der oben genannten verletzten Verwaltungsvorschriften) verhängt:... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 14. März 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. März 1988 gegen 01.10 Uhr in Innsbruck, Wiesengasse zwischen Nr. 25 und 33, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe (Ersatzarreststr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0142 E 15. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Dreh-Nystagmus nach 15 Sek. in Verbindung mit positiven Alkotest läst (zweifelfrei) darauf schließen, dass der Betroffene alkoholbeeinträchtigt iSd § 5 Abs 1 StVO ist und damit fahruntüchtig (Hinweis E 27.11.1979, 2554/79, E 28.10.1981, 81/03/0064, E 29.6.1983, 82/03/0280,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0103 E 29. Jänner 1986 VwSlg 12007 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO ist das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindeste... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0352/73 E 24. Mai 1973 RS 1 Stammrechtssatz Die Prüfung der Alkoholbeeinträchtigung durch die Verwaltungsbehörde erfolgt unabhängig von der der Gerichte und ist nicht als Vorfrage, sondern als Hauptfrage zu behandeln. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0215 E 12. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verletzte Verwaltungsvorschri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1162/65 E 3. März 1966 VwSlg 6878 A/1966 RS 2 Stammrechtssatz Die Feststellung, ob die vorhandenen Symptome die Annahme eines Blutalkoholwertes von mindestens 0,8 Promille rechtfertigen, fällt in das Gebiet medizinischen Fachwissens und kann daher von Laien nicht vorgenommen werden. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3081/80 E 29. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Einem Amtsarzt ist auf Grund seiner wissenschaftlichen Studien und vor allem auf Grund seiner Berufserfahrung die nötige Sachkenntnis zuzutrauen, daß er auf grund von Symptomen zu beurteilen vermag, ob der Untersuchte sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Behauptung, eine Resorption des Alkohols trete erst nach einer bis eineinhalb Stunden ein, steht mit der herrschenden wissenschaftlichen Auffassung zumindest nicht im Einklang (Hinweis Forster/Joachim, Blutalkohol und Straftat, Nachweis und Begutachtung für Ärzte und Juristen, Stuttgart 1975, S 60f, wonach im Durchschnitt bei nahrungsmäßi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0067 E 14. Mai 1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine träge Pupillenreaktion stellt ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO 1960 dar (Hinweis E 11.9.1985, 84/03/0073; E 21.3.1986, 86/18/0001). Schlagworte Feststellung der ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0012 E 27. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit tritt bei einem Sturztrunk sofort, also bereits in der Anflutungsphase auf. Die Anstiegsphasen wirken sich besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit aus. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0012 E 27. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit tritt bei einem Sturztrunk sofort, also bereits in der Anflutungsphase auf. Die Anstiegsphasen wirken sich besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit aus. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StGB §81 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Selbst wenn das Gericht eine Alkoholisierung iSd § 81 Z 2 StGB nicht angenommen haben sollte, sind die Behörden des Verwaltungsstrafverfahrens an diese gerichtliche Ansicht nicht gebunden (Hinweis E 22.1.1988, 87/18/0107). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Es gibt keinen Erfahrungssatz dahingehend, daß eine klinische Untersuchung eines KFZ Lenkers rund zwei Stunden nach Beendigung der Lenkertätigkeit keine brauchbaren Ergebnisse liefern würde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180001.X07 Im RIS seit 04.07.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0327/69 E 16. Juni 1969 RS 1 Stammrechtssatz Einem Polizeiarzt ist schon auf Grund seiner wissenschaftlichen Studien und vor allem seiner Berufserfahrung die nötige Sachkenntnis zuzumuten, auf Grund von Symptomen zu beurteilen, ob der Untersuchte sich in einem derartigen durch Alkoho... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0103 E 29. Jänner 1986 VwSlg 12007 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine Person, die ihr Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand lenkt, macht sich der Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO unabhängig davon schuldig, ob ihr Blutalkoholgehalt 0,8 Promille erreicht hat oder nicht. Tatbestandsmerkmal der Übertretu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0083 1 Stammrechtssatz Der Tatbestand des § 5 Abs 1 StVO ist nicht nur bei Feststellung eines Blutalkoholgehaltes von 0,8 %o und darüber, sondern auch - ohne Rücksicht auf die Höhe des Blutalkoholspiegels - bei Vorliegen einer derartigen Beeinträchtigung durch Alkohol als erfüllt anzusehen, bei de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Jänner 1988 um 6.40 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher bestimmten Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt; weiters wurde der Ersatz von Barauslagen vorgeschriebe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 4. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 7. November 1988 um 0.58 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher bezeichneten Tatort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 kann auch dann angenommen werden, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Umstände wie etwa die Einnahme von Medikamenten oder Überm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Es ist dem Beschuldigten unbenommen geblieben, selbst dafür Sorge zu tragen, daß eine (ihm zumutbar erscheinende) Blutabnahme erfolgt; dadurch, daß es nicht dazu gekommen ist, hat er sich selbst eines zur Widerlegung der klinischen Beurteilung an sich geeigneten Beweism... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1986/105;
Rechtssatz: Weder aus § 5 Abs 7 StVO idF BGBl 1986/105 noch aus einer anderen gesetzlichen Bestimmung läßt sich eine Verpflichtung der Gendarmeriebeamten ableiten, dem Wunsch des Beschuldigten, in ein bestimmtes Krankenhaus gebracht zu werden, weil ihm wegen Infektionsgefahr nur in diesem Krankenhaus Blut abgenommen werden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Zu den Alkoholisierungsmerkmalen zählt insbesondere die träge Pupillenreaktion, welche ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO idF BGBl 1986/105 darstellt, zumal jene in der Regel erst bei einem Blutalkoholgehalt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0068 5 Stammrechtssatz Der Umstand, daß sich im gerichtlichen Strafverfahren keine Anhaltspunkte für eine Alkoholisierung ergeben haben, steht der im Verwaltungsstrafverfahren ausgesprochenen Verurteilung wegen Ü... mehr lesen...