RS Vwgh 1990/6/27 90/18/0027

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Veröffentlicht am 27.06.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §38;
StVO 1960 §5 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0352/73 E 24. Mai 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Die Prüfung der Alkoholbeeinträchtigung durch die Verwaltungsbehörde erfolgt unabhängig von der der Gerichte und ist nicht als Vorfrage, sondern als Hauptfrage zu behandeln.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8 Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180027.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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