Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 24. August 1989 um 00.35 Uhr im Stadtgebiet Kapfenberg einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Nach der Begründ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 1988 in der Fassung des Berichtigungsbescheides dieser Behörde vom 31. März 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Oktober 1987 um 08.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Graz auf der Babenbergerstraße bis zum Haus Babenbergerstraße Nr. 35 in vermutlich alkoholbeeinträchtigtem Zustand gelenkt und sich dort um 08.50 Uhr nach Aufforderung eines Organ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe dadurch, daß er am 29. Juli 1988, gegen 10.00 Uhr, ein Fahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand mit einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,82 mg/l an einer näher bestimmten Straßenstelle gelenkt habe, eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Auf Grund des § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4;
Rechtssatz: Hat der Kfz-Lenker, als er vom Polizeibeamten angehalten wurde, Alkoholisierungssymptome aufgewiesen, war der Polizeibeamte berechtigt, den Lenker aufzufordern, den Alkotest durchzuführen und, da dieser den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol ergeben hat, sich einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder bei e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0161 1 Stammrechtssatz Schon aus dem Wortlaut des § 5 Abs 7 lit a StVO (arg: oder) ergibt sich, daß nicht nur die Durchführung einer Blutabnahme bei vorgeführten Personen angesprochen ist, sondern ein im öff Sa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er sei am 25. Juni 1988 gegen 23.25 Uhr mit seinem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw aus einem namentlich bezeichneten Parkplatz auf eine bestimmte Straße herausgefahren, sodann in eine bestimmte Richtung gefahren und auf eine bestimmte andere Straße in eine bestimmte Richtung abgebogen. Er habe sich bei dieser Fahrt in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden. Der um 00.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 26. April 1988 um 0.40 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt sowie der Ersatz von Barauslagen vorgeschrieben. Gege... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. November 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 8. Jänner 1989 um 21.00 Uhr in Wien 22, L.-Straße in Höhe Haus Nr. 25, Fahrtrichtung R. Gasse, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzarrest... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 16. Mai 1986 um 0.40 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in Wien einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt; weiters wurde... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 21. August 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 2. Dezember 1988 um 21.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er sich i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. November 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 15. August 1989 um 23.17 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws diesen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Weiters wurde der Ersat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 7. April 1988 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1) um 2.40 Uhr in Wien 22, Wagramerstraße 52, dieses Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, 2) um 3.25 Uhr in Wien 22, Wagramerstraße in Höhe Steigenteschgasse in Richtung stadtauswärts mit diesem Kraftfahrzeug die durch Verbotszeich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 25. September 1987 um 3.10 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in Wien einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0150 E 18. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Auf die Trinkangaben des Besch muss nicht Bedacht genommen werden, wenn sie dem Ergebnis der klinischen Untersuchung widersprechen. Schlagworte Beweismittel Sachverständigenbeweis Me... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH tritt die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit bei einem Sturztrunk sofort, somit bereits in der Anflutungsphase auf und wirken sich die Anstiegsphasen daher besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit aus (Hinweis E 8.3.1989, 89/03/0054). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1344/67 E 29. Jänner 1968 RS 2 Stammrechtssatz Der durchschnittliche Verbrennungswert des Alkohols im Blut beträgt im Verlauf einer Stunde ungefähr 0,10 %o bis 0,12 %o. Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung Resorption Abbaugeschwindigkeit
B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0103 E 29. Jänner 1986 VwSlg 12007 A/1986 RS 3 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO kommt auch zum Tragen, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholkonsum, sondern auch auf andere Komponenten (wie z.B. die Einnahme von Medikamenten oder Ermündungszustände) zurückzu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §13 Abs2 Z8;MEG 1950 §15 Abs2;MEG 1950 §38 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der Vereinbarung des Bundesministers für Inneres mit dem Erzeuger eines Gerätes zur Messung des Alkoholgehaltes der Atemluft, wonach dieses Gerät alle sechs Monate überprüft bzw kalibriert werden müsse, läßt - abgesehen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/02/0172
Rechtssatz: Alkoholischer Mundgeruch allein rechtfertigt die Aufforderung nach § 5 Abs 2 StVO idF 1986/105 (Hinweis E 16.11.1988, 88/02/0116), wobei es gleichgültig ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Verlangt der Beschuldigte keine Blutabnahme, obwohl sie ihm gemäß § 5 Abs 7 lit a StVO angeboten word... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1986/105;
Rechtssatz: Aus der Weigerung, einen Vordruck über die Zustimmung zur Blutabnahme zu unterschreiben, läßt sich für sich allein nicht entnehmen, daß der Beschuldigte sein ursprüngliches Verlangen, eine Blutabnahme zwecks Bestimmung des Blutalkoholgehaltes bei ihm vorzunehmen, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: Will der Beschuldigte die erwähnte gutachtliche Feststellung über seine Alkoholisierung in Zweifel ziehen, so hat er schon in dem der Beschwerde zugrundeliegenden Verwaltungsstrafverfahren ein auf der gleichen fachlichen Ebene stehendes Gegengutachten einzubringen (Hinwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0008 2 Stammrechtssatz Zu den Alkoholisierungsmerkmalen zählt insbesondere die träge Pupillenreaktion, welche ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0150 E 18. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Auf die Trinkangaben des Besch muss nicht Bedacht genommen werden, wenn sie dem Ergebnis der klinischen Untersuchung widersprechen. Schlagworte Beweismittel Sachverständigenbeweis Me... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: Eine träge Pupillenreaktion stellt ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO idF 1986/105 dar, zumal eine träge Pupillenreaktion erst bei mindestens 1 Promille Blutalkohol gegeben ist (Hinweis E 18.10.1985, 89/02/0033). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;VwRallg;
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich im gerichtlichen Strafverfahren keine Anhaltspunkte für eine Alkoholisierung ergeben haben, steht der im Verwaltungsstrafverfahren ausgesprochenen Verurteilung wegen Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO nicht entgegen (Hinweis E 13.3.1985, 8... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0033 E 18. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Auf die Bedeutung der im Formular über die klinische Untersuchung hinsichtlich des Grades der Alkoholisierung verwendeten Worte kommt es bei Vorliegen einer trägen Pupillenreaktion nicht entscheidend an... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 25. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer unter anderem im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 3. Juni 1988 um 18.05 Uhr im Ortsgebiet Reidling auf der Neustiftgasse vor dem Haus Nr. 11 als Fahrzeuglenker die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweige... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 17. August 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe sich am 19. Juni 1988 um 21.30 Uhr in Wien 12, Grünbergstraße 19-21, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws geweigert, den Alkoholgehalt seiner Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht untersuchen zu lassen, obwohl habe vermut... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0356 E 17. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Nachtrunk - also Konsumation von Alkohol nach Beendigung der Lenkertätigkeit, aber vor Ablegung der Atemluftprobe - befreit nicht von der Verpflichtung zur Ablegung der Atemluftprobe (Hinweis auf E 14.9.1983, 82/03/0103, E 19.... mehr lesen...