RS Vwgh 1990/6/27 90/18/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1990
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0012 E 27. Oktober 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit tritt bei einem Sturztrunk sofort, also bereits in der Anflutungsphase auf. Die Anstiegsphasen wirken sich besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit aus.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180027.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten