RS Vwgh 1990/6/27 89/03/0152

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Veröffentlicht am 27.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0327/69 E 16. Juni 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Polizeiarzt ist schon auf Grund seiner wissenschaftlichen Studien und vor allem seiner Berufserfahrung die nötige Sachkenntnis zuzumuten, auf Grund von Symptomen zu beurteilen, ob der Untersuchte sich in einem derartigen durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet, daß sein Blutalkoholgehalt mindestens 0,8 Promille erreicht, oder diese Symptome auf einen Kollapszustand zurückzuführen seien.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030152.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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