Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/03/0110 3 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO kommt es bei der Umschreibung der Tatzeit im
Spruch: nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an (Hinweis E 29.3.1989, 88/03/0115). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Beachte Der Beschwerdefall 91/02/0005 wurde am 20.2.1991
im gleichen Sinn erledigt; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0170 3 Stammrechtssatz Die Bestimmungen der Abs 4a und 4b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/02/0234 E 12. Oktober 1984 RS 3 Stammrechtssatz Es ist nicht unzulässig ein Sachverständigengutachten über den Blutalkoholgehalt lediglich aufgrund von Aussagen über die Art und Menge des genossenen Alkohols zu erstellen. (Hinweis auf E vom 19.3.1982, 81/02/0344) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 21. April 1986 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, am 12. Juli 1985 um 5,20 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Ortsgebiet von Gugging auf der Hauptstraße nächst der Hilbertpromenade bis zum Haus Hauptstraße Nr. 42 bei der Fahrt in Richtung Tulln vermutlich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben, wobei sie sich um 5,35 Uhr dieses Tages im Ge... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 12. März 1985 erkannte die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Wieden - den Beschwerdeführer für schuldig, er habe am 14. Februar 1985 (sicÜ) um 23.50 Uhr in Wien 4, Favoritenstraße, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W nn.nnn (sicÜ) in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen.... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 17. Jänner 1986 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug wie folgt schuldig erkannt: 1. Sie habe am 30. Jänner 1985 um 3.31 Uhr in Wien 10, Ada-Christen-Gasse bei der Wendstattgasse einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt und als ursächlich Beteiligte an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht ohne unnötigen Aufschub diesen Unfall bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet... mehr lesen...
Die NÖ Landesregierung als Berufungsbehörde erließ gegenüber dem Beschwerdeführer den mit 29. Juni 1990 datierten Bescheid, dessen Schuldspruch nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben am 12. Februar 1989 um 01.25 Uhr im Ortsgebiet von Baden am Gelände der Liegenschaft Vöslauerstraße 6 (Shell-Tankstelle) vor dem Eingang zum Restaurant 'Rudi's Schlemmereck' die Untersuchung Ihrer Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 11. August 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug folgender Verwaltungsübertretungen schuldig erkannt (die bloß das Strafausmaß betreffende Entscheidung in Punkt 1 des Berufungsbescheides ist nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens): Er habe am 24. März 1988 um 03.29 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und sich im Zuge einer Amtshandlung in Wien 6, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Nach Verstreichen eines Zeitraumes von etwa 4 Stunden und 15 Minuten zwischen der Beendigung des Lenkens und der Aufforderung zur Atemluftprobe ist ein Geständnis des Lenkers, vor Antritt der Fahrt Alkohol genossen zu haben, für die Berechtigung zur Durchführung der Atemluftprobe allein nicht mehr aus... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 verbietet das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Einem Amtsarzt ist auf Grund seiner wissenschaftlichen Studien und seiner Berufserfahrung die nötige Sachkenntnis zuzumuten, auf Grund der vorhandenen Symptome einwandfrei beurteilen zu können, ob eine untersuchte Person als fahrtüchtig anzusehen ist oder nicht (Hinweis E 3.4.1985, 84/03/0335). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Für die Rechtmäßigkeit eines Schuldspruches gem § 5 Abs 1 StVO ist die korrekte Anführung der Kennzeichennummer des vom Besch gelenkten Kfz nicht von Bedeutung (Hinweis E 28.10.1981, 81/03/0161, VwSlg 10575 A/1981). Schlagworte TatbildMängel im SpruchLenken o... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine Vermutung nach § 5 Abs 2 StVO haben mit der Fahruntüchtigkeit iSd § 5 Abs 1 StVO nichts zu tun (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0171, 0172; E 14.12.1990, 90/18/0184; E 21.2.1990, 89/03/0147). Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit
Alkotest Voraussetzung
Feststell... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß beim Besch eine träge Pupillenreaktion feststellbar ist, allein rechtfertigt schon die Annahme der Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO (Hinweis E 27.6.1990, 85/18/0253; E 20.6.1990, 90/02/0008). Schlagworte Verfahrensrecht BeweiswürdigungFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Pupillenreaktio... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0137 E 24. Februar 1988 VwSlg 12654 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung liegt, unabhängig von der Absicht, das KFZ zu lenken, eine Inbetriebnahme eines KFZ gem § 5 Abs 1 StVO immer schon dann vor, wenn dessen Motor in Gang gesetzt wird. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 kann auch dann angenommen werden, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Umstände wie etwa die Einnahme von Medikamenten oder Überm... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Wurde die Atemluftprobe mit einem Gerät iSd § 5 Abs 2a lita StVO und nicht mit einem solchen nach § 5 Abs 2a lit b StVO vorgenommen, so liegt die Voraussetzung für eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes auf Verlangen des Lenkers nicht vor (§ 5 A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine allfällige negative Beeinflussung der Fahrtauglichkeit durch die Einnahme eines Medikamentes hat der Besch zu verantworten, weil diesfalls anzunehmen ist, er habe sich nicht entsprechend über allfällige Nebenwirkungen dieses Präparates (hier: Nerventropfen) aufklären lassen, wozu Ärzte, Apotheker bz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Lautet ein Beweisantrag dahin, der namhaft gemachte Zeuge könne bekunden, der Besch sei bei dem gegenständlichen Vorfall "in keiner Weise alkoholisiert" gewesen, so umfaßt das Beweisthema nach seinem Wortverständnis nicht nur (verneinend) die... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das von § 4 Abs 1 lit c StVO ua umfaßte Verbot eines Nachtrunks von Alkohol (Hinweis E 29.1.1987, 86/02/0132) besteht auch dann, wenn der Lenker während des Lenkens nicht alkoholisiert war (Hinweis E 24.2.1982, 3848/80), und zwar jedenfalls so lange, bis eine amtliche Unfallaufnahme erfolgt ist und solange noch brauchba... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2375/60 E 19. April 1961 RS 1 Stammrechtssatz Die durch die Ablehnung der Blutabnahme als Beweismittel bedingte Verschlechterung seiner Stellung im Beweisverfahren muß der Beschuldigte im Kauf nehmen. Schlagworte Feststellung der Alkoholb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §58 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Es entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, daß ein Beruhigungsmittel - wie schon der Name sagt - beruhigend wirkt und in nicht unerheblichem Maße die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflußt. Ein Kraftfahrer, der ein Beruhigungsmittel zu sich nimmt, muß daher die diesem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges 1) am 19. Juni 1989 nach dem Verkehrsunfall um ca. 12.10 Uhr an einem näher beschriebenen Ort, die Ordination des Gemeindearztes Dr. M. verlassen, sich nach Hause und anschließend ins Gasthaus N. begeben und bis gegen 13.40 Uhr alkoholische Getränke konsumiert, somit bei einem Verk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. Mai 1989 um ca. 15.30 Uhr in Leoben, Hauptplatz, vor dem Haus Nr. nn, in Richtung Krottendorfer Straße 1) einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und 2) nachdem er mit seinem Fahrzeug gegen ein Fahrrad gestoßen sei und somit sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 3. Oktober 1989 um 22.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt und habe es unterlassen 1) nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden (Kollision mit einem entgegenkommenden Pkw), mit dem sein Verhalten in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, sofort den Pkw anzuhalten, 2) von diesem Verkehrs... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gem § 4 Abs 1 lit c StVO schließt grundsätzlich auch das Verbot mit ein, nach dem Unfall Alkohol zu trinken, wenn dadurch die Feststellung, ob im Zeitpunkt des Unfalles ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand gegeben war, e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52 Abs1;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Einem Amtsarzt (Polizeiarzt) ist aufgrund seiner wissenschaftlichen Studien und vor allem seiner Berufserfahrung die nötige Sachkenntnis dafür zuzutrauen, daß er - abgesehen von Grenzfällen - aufgrund von Symptomen beurteilen kann, ob der Untersuchte sich in einem derartig durch Alko... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0356 E 17. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Nachtrunk - also Konsumation von Alkohol nach Beendigung der Lenkertätigkeit, aber vor Ablegung der Atemluftprobe - befreit nicht von der Verpflichtung zur Ablegung der Atemluftprobe (Hinweis auf E 14.9.1983, 82/03/0103, E 19.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0068 1 Stammrechtssatz Eine träge Pupillenreaktion stellt ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO idF 1986/105 dar, zumal eine träge Pupillenreaktion erst bei mindestens 1 Promille Blutalko... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;VStG §25 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0008 4 Stammrechtssatz Es ist dem Beschuldigten unbenommen geblieben, selbst dafür Sorge zu tragen, daß eine (ihm zumutbar erscheinende) Blutabnahme erfolgt; dadurch, daß e... mehr lesen...