Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Frage, ob das Verhalten einer Person mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand, ist auf dem Boden der Äquivalenztheorie zu lösen (Hinweis E 4.3.1983, 81/02/0253). Diese Theorie bedient sich einer Eliminationsmethode, bei der man sich die Handlung, die auf ihre Kausalität für den in concreto eingetr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0008 E 22. Juni 1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Sachverhaltsfeststellung ist nur dann gegeben, wenn eine Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO besteht oder es zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes (am Unfallort) kommt oder zu kommen hat (Hinweis auf E 13.10... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §60;AVG §62 Abs4;AVG §67;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §7;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides ausgeführt, der Beschuldigte habe seinen Sohn zur Unterlassung der Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gemäß § 4 Abs 1 lit c StVO VORSÄTZLICH VERANLASST, hat sie jedoch den
Spruch: der Erstbeh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0263 E 29. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Tatbestand einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 1 lit c StVO kann auch durch ein Verlassen der Unfallstelle erfüllt werden; Voraussetzung ist jedoch, dass die persönliche Anwesenheit des Unfallbeteiligten an der Unfallstelle noch zur ordentlichen Erhebung des S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/05/13 87/03/0015 1 Stammrechtssatz Ein UNFALLSCHOCK kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Ver... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: Der Tatbestand einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 1 lit c StVO kann auch durch ein Verlassen der Unfallstelle erfüllt werden; Voraussetzung ist jedoch, dass die persönliche Anwesenheit des Unfallbeteiligten an der Unfallstelle noch zur ordentlichen Erhebung des Sachverhaltes notwendig war (Hinweis E 8.7.1971, 1459/70, VwSlg 8056 A... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: Sollte ein Unfallsbeteiligter nur deshalb noch an der Unfallstelle bleiben, um später - nach Abschluss der Unfallsaufnahme - zur Durchführung eines Alkotestes an einen anderen Ort gebracht zu werden, ohne dass seine persönliche Anwesenheit an der Unfallstelle darüber hinaus noch für die Feststellung des Sachverhaltes erforderlich gewesen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Das Ausmaß des Schadens ist für die Tatbestandsmäßigkeit einer Unterlassung nach § 4 Abs 1 lit a oder § 4 Abs 5 StVO rechtlich unerheblich (Hinweis E 9.11.1988, 88/03/0047). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes reicht nur soweit, als es zur Feststellung von Sachverhaltselementen, insbesondere zur Sicherung von Spuren am Unfallsort oder sonstiger konkreter Beweismittel, aber auch zur Person des beteiligten Fahrzeuglenkers erforderlich ist, so etwa, ob er zur Lenkung des am Ve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend eine Aufhebung wegen Verfahrensmängeln in Ansehung der Annahme der Verursachung des Verkehrsunfalles. Schlagworte Besondere Rechtsgebie... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Hat ein Fahrzeuglenker, dessen Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden ist, nach dem Verkehrsunfall angehalten, sein Fahrzeug verlassen und die für die Einleitung der nach § 4 Abs 1 lit b und lit c StVO, § 1 Abs 2 StVO und § 4 Abs 5 StVO vorgesehenen Maßnahmen erforderlichen Schritte, nämli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1;VwGG §42 Abs2 litc Z2;VwGG §42 Abs2 litc Z3;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Aus der Tatsache allein, dass ein Kfz-Lenker in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden ist, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2715/77 E 16. März 1978 RS 2 Stammrechtssatz Zweck des Identitätsnachweises iSd § 4 Abs 5 letzter Satz StVO 1960 ist es nicht, an Ort und Stelle festzustellen, ob ein Sachschaden von einem Unfall herrührt, ob die Angaben des am Unfall Beteiligten stimmen und überhaupt das Verschulden an einem Unfall zu k... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §4 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0396/65 E 6. Juni 1966 RS 2 Stammrechtssatz Das "Anhalten" im Sinne des § 2 Abs 1 Ziffer 26 StVO ist nicht dem "Anhalten" im Sinne des § 4 Abs 1 lit a StVO gleichzuhalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988180336.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2266/77 E 17. April 1978 RS 2 Stammrechtssatz Die Übertretungen gegen die Pflichten nach § 4 Abs 1 StVO, § 4 Abs 2 StVO und § 4 Abs 5 StVO können auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Sch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen zur Beweiswürdigung hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit eines Verkehrsunfalles für den Lenker eines beteiligten Fahrzeuges, wobei sich die Beh sowohl auf ein Gutachten eines verkehrstechnischen Sachverständiger als auch auf eine Zeugenaussage stützen konnte. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0058 E 28. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewusstsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewusstsein hätten kommen mü... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0095 E 3. Juli 1981 RS 1 Stammrechtssatz Das an einem Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeug muß unmittelbar nach Kenntnisnahme am Unfallsort angehalten werden und nicht erst in einiger Entfernung davon. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §6;
Rechtssatz: Die Verpflichtung nach § 4 Abs 1 lit a StVO gilt abgesehen von einem (hier nicht geltend gemachten) Notstand iSd § 6 VStG - grundsätzlich auch bei lebhaftem Verkehrsaufkommen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1985180091.X04 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §4 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0045 E 17. September 1982 RS 1 Stammrechtssatz Das "Anhalten" i.S. des § 2 Abs 1 Z 26 StVO 1960 ist nicht dem "Anhalten" iSd § 4 Abs 1 lit a StVO gleichzuhalten (Hinweis E 2.7.1979 1781/77). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Das Fehlen des Verschuldens an einem Verkehrsunfall kann das Ausmaß des Verschuldens an der Missachtung der Verpflichtung gem § 4 Abs 1 lit a StVO für die Strafbemessung nicht beeinflussen. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei
Kraftfah... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Das Weiterfahren bis zu einem Parkplatz, wo immer dieser gelegen sein mag, widerspricht der klaren gesetzlichen Anordnung des § 4 Abs 1 lit a StVO, am Unfallsort sofort anzuhalten auch dann, wenn am Unfallort lebhafter Verkehr herrscht (daher: kein Milderungsgrund gem § 34 Z 11 StGB). European Ca... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0132 E 9. Oktober 1985 RS 3 Stammrechtssatz Das sofortige Anhalten hat den Zweck, dass der Lenker, nachdem er sich von dem Ausmaß des Verkehrsunfalles überzeugt hat, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, so insbesondere die nach § 4 Abs 1 lit b und c, Abs 2 und Abs 5 StVO 1960 trifft (Hinweis E 17.6.1971, ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StGB §34 Z11;StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Das Weiterfahren bis zu einem Parkplatz, wo immer dieser gelegen sein mag, widerspricht der klaren gesetzlichen Anordnung des § 4 Abs 1 lit a StVO, am Unfallort sofort anzuhalten auch dann, wenn am Unfallort lebhafter Verkehr herrscht (daher: kein Milderungsgrund gemäß ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0775/66 E 13. November 1967 VwSlg 7219 A/1967 RS 1 Stammrechtssatz Die im § 4 Abs 1 lit c ausgesprochene Verpflichtung, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, dient offenkundig dem Zweck, den Organen der öffentlichen Sicherheit die Aufnahme des Tatbestandes zu erleichtern und zu gewährleisten, damit di... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5VStG §22 Abs1
Rechtssatz: § 4 Abs 1 lit a und lit c StVO schließen einander nicht aus. Wer nach einem Verkehrsunfall die Fahrt fortsetzt, ohne anzuhalten, übertritt sowohl § 4 Abs 1 lit a als auch § 4 Abs 1 lit c StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Im
Spruch: eines Straferkenntnisses hinsichtlich Übertretungen der §§ 4 Abs 1 lit a, 4 Abs 1 lit c und 4 Abs 5 StVO ist es weder erforderlich, den anderen Verkehrsteilnehmer zu konkretisieren, noch anzuführen, welcher Person der Schaden erwuchs, ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2223/70 E 17. Juni 1971 VwSlg 8038 A/1971 RS 1 Stammrechtssatz Die Anhaltepflicht beschränkt sich bloß auf den Bereich der Unfallstelle, sodaß eine Rückfahrpflicht, wenn der Fahrzeuglenker erst nachträglich von dem Verkehrsunfall erfährt, zum Unfallsort nicht besteht. Hiedurch werden andere gesetzlichen Verpflicht... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5VStG §19 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0002 E 13. September 1985 RS 2 Stammrechtssatz Wenn die Beh bei den Delikten nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO, welche durch dieselbe Tat begangen worden sind, gleich hohe Geldstrafen verhängt, so muss sie im Hinblick auf den unterschiedlich hohen Stra... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2AVG §52StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Ausführungen zu den Erfordernissen eines Gutachtens eines Sachverständigen zur Frage, ob der Besch den Verkehrsunfall bei zumutbarer Aufmerksamkeit habe bemerken müssen. Schlagworte Anforderung an ein GutachtenBeweismittel Sac... mehr lesen...