RS Vwgh 1988/11/25 85/18/0091

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Veröffentlicht am 25.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Das Fehlen des Verschuldens an einem Verkehrsunfall kann das Ausmaß des Verschuldens an der Missachtung der Verpflichtung gem § 4 Abs 1 lit a StVO für die Strafbemessung nicht beeinflussen.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180091.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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