Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein UNFALLSCHOCK kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallbeteiligten ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0081 E 25. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht und Meldepflicht ist in objektiver Hinsicht der Eintritt eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtwissen vom Eintritt eines derartigen Schadens. Der Tatbestand ist daher schon ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litcVStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit
Rechtssatz: Die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO besteht nicht für jedermann. Voraussetzung für die Strafbarkeit der Übertretung dieser Gesetzesstelle ist, dass der Täter zum Personenkreis des § 4 Abs 1 StVO gehört. Die Eigenschaft des Täters, eine Person zu sein, deren Verh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: Durch Alkoholkonsum nach dem Unfall verstößt der Lenker gegen die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO, wenn dadurch die Feststellung, ob im Zeitpunkt des Unfalles ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand gegeben war, erschwert werden kann, und zwar unabhängig davon, ob vor dem Unfall Alkohol konsumiert wurde oder nicht (Hinwei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0393 E 5. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Eine Mitwirkungspflicht im Sinne des § 4 Abs 1 lit c StVO besteht dann, wenn es zu einer amtlichen Annahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies trifft jedenfalls bei einem Verkehrsunfall zu, bei dem eine Verständigungspflicht nach Absatz 2 Besteht (Hinwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Verwirklichung der Tatbilder des § 4 Abs 1 lit c und des § 4 Abs 2 zweiter Satz StVO wird Vorsatz nicht verlangt, weshalb zur Strafbarkeit gem § 5 Abs 1 VStG fahrlässiges Verhalten genügt. Tatbestandsmäßig ist demnach neben dem (positiven) Wissen auch das fahrlässige Nichtwisse... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §4 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0045 E 17. September 1982 RS 1 Stammrechtssatz Das "Anhalten" i.S. des § 2 Abs 1 Z 26 StVO 1960 ist nicht dem "Anhalten" iSd § 4 Abs 1 lit a StVO gleichzuhalten (Hinweis E 2.7.1979 1781/77). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1789/77 E 22. Mai 1979 RS 4 Stammrechtssatz Die Anordnung, das Fahrzeug sofort anzuhalten, hat den Zweck, daß der Lenker, nachdem er sich vom Ausmaß des Verkehrsunfalls überzeugt hatte, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, so insb. die nach § 4 Abs 1 lit b und c, Abs 2 und 5 StVO, trifft. (Hinweis auf E vom 17.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0367 E 31. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht ist, dass es zu einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personen- ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Einer Monate nach dem Verkehrsunfall datierten Reparaturrechnung kommt für sich allein kein maßgebliches Gewicht zur Frage zu, ob der darin angeführte Schaden (zur Gänze) von diesem Verkehrsunfall stammt. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig g... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0087 E 18. Jänner 1984 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, dass im Beschwerdefall den Sachverhaltsfeststellungen der belangten Behörde keine Umstände zu entnehmen waren, die den Lenker des an einem Verkehrsunfall ursächlich beteiligten Sattelkraftfahrzeuges am Ort des Unfalles oder un... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Angesichts der Tatsache, dass es keine unmittelbaren optischen Wahrnehmungen über den Anstoß gibt, sondern nur aus einem Geräusch, dem Wegfahren des Kfz der Beschuldigen und dem Vorfinden des beschädigten Fahrzeuges auf einen für die Schäden kausalen Anstoß geschlos... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Jedenfalls so lange noch keine amtliche Unfallaufnahme erfolgt ist und noch brauchbare Ergebnisse aus Untersuchungen hinsichtlich einer allfälligen Alkoholbeeinträchtigung zum Unfallszeitpunkt zu erwarten sind, macht sich der Unfallbeteiligte durch einen Nachtrunk einer Übertretung des § 4 Abs 1 lit c ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, dass der Beschuldigte die Möglichkeit eines Unfalles mit Sachschaden zu erkennen vermocht hätte, sondern im gegebenen Zusammenhang ist entscheidend, dass er von der Tatsache des Verkehrsunfalles entweder gewusst hat oder diesen bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen können (Hinweis E 31.1.1986,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0367 E 31. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht ist, dass es zu einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personen- ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §45 Abs1 litb;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gegen einen ein Straferkenntnis behebenden und ein Strafverfahren gemäß § 45 Abs 1 lit b VStG 1950 hinsichtlich des Zeitpunktes und des Tatortes einstellenden Berufungsbescheid ist m... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1648/67 E 23. Juni 1969 VwSlg 7609 A/1969 RS 2 Stammrechtssatz Unter den Personenkreis des § 4 Abs 1 StVO 1960 fallen alle Personen, deren Verhalten örtlich und zeitlich unmittelbare Bedingung (conditio sine qua non) für das Entstehen des Verkehrsunfalles ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob das Verhalten, das ein Tun ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Behörde hat eindeutig festzustellen, was zwischen den Beteiligten an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gesprochen worden ist, weil sich daraus allenfalls ergeben könnte, ob der Beschuldigte vom Eintritt eines Schadens am gegnerischen Fahrzeug wusste oder wissen musste und somit a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Delikte nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO reicht die Schuldform der Fahrlässigkeit. Hinsichtlich des Deliktes nach § 4 Abs 1 lit a StVO kommt auf die Möglichkeit der Wahrnehmung der Kollision am Kollisionsort selbst an, während es hinsichtlich des Deliktes nach §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Leitet der Amtssachverständige die Möglichkeit des Bemerkens der Kollision durch den Bfr ohne Differenzierung aus mehreren Beschädigungen ab, so kann es unter der Annahme, es sei nur eine einzige Beschädigung durch den gegenständlichen Unfall entstanden, zu einem anderen Er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Aufhebung wegen Verfahrensmängeln, da die Täterschaft des Bfrs in Ansehung verschiedener Übertretungen der StVO nicht ausreichend ermittelt und begründet wurde (Hinweis E 3.7.1981, 81/02/0095). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: Eine Mitwirkungspflicht im Sinne des § 4 Abs 1 lit c StVO besteht dann, wenn es zu einer amtlichen Annahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies trifft jedenfalls bei einem Verkehrsunfall zu, bei dem eine Verständigungspflicht nach Absatz 2 Besteht (Hinweis E 13.11.1967, 775/66, VwSlg 7219 A/1967). Schlagwor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Wird im
Spruch: eines Strafbescheides als Tatumschreibung lediglich der Wortlaut jener Gesetzesbestimmung wiedergegeben, die durch die Tat verletzt worden sein soll, dann entspricht dies nicht dem Erfordernis des § 44a lit a VStG 1950 (Hinweis E 27.2.1979, 299/78, VwSlg 9779 A/197... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0367 E 31. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht ist, dass es zu einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personen- ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anhaltepflicht und Meldepflicht ist in objektiver Hinsicht der Eintritt eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtwissen vom Eintritt eines derartigen Schadens. Der Tatbestand ist daher schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewusstsein gekomm... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 5. November 1976 wurde der Beschwerdeführer - abgesehen von den vom Beschwerdeführer schon in der Berufung unangefochten gebliebenen Teilen, die auch mit der vorliegenden Beschwerde nicht mehr bekämpft werden - schuldig erkannt, er habe 1) sich einem Straßenaufsichtsorgan gegenüber geweigert, nachdem er am 21. Juni 1976 um ca. 21.10 Uhr den dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B-306 im Ortsgebiet Höni... mehr lesen...